9.12.2024
Niedersächsische Landtagswahl 2022 Klage Abgewiesen

Entscheidung des Staatsgerichtshofs zur Landtagswahl 2022 in Niedersachsen

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat am 9. Dezember 2024 über die Gültigkeit der Landtagswahl 2022 geurteilt. Wie die Zeit berichtet, stand die Frage im Raum, ob die Aufstellung der AfD-Landesliste aufgrund von Unregelmäßigkeiten eine Wahlwiederholung notwendig macht. Zwei FDP-Mitglieder hatten Beschwerde eingereicht und der AfD vorgeworfen, Zahlungen in eine sogenannte „Kriegskasse“ als Bedingung für aussichtsreiche Listenplätze verlangt und die Liste entgegen der Satzung auf einer Delegiertenversammlung anstatt einer Mitgliederversammlung beschlossen zu haben. Der Staatsgerichtshof wies die Vorwürfe zurück und sah keinen Wahlfehler, der eine Wiederholung der Wahl rechtfertigen würde. Die Braunschweiger Zeitung erläutert die Voraussetzungen für eine Wahlwiederholung: ein schwerwiegender Wahlfehler, Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments und die Überwiegung des Wahlfehlers gegenüber dem Bestandsschutz des gewählten Parlaments.

NDR und Hamburger Abendblatt erinnern daran, dass die SPD die Landtagswahl 2022 gewonnen hatte und 18 AfD-Kandidaten über die Landesliste ins Parlament einzogen. Die AfD hatte die Vorwürfe stets bestritten. Der NDR berichtet außerdem, dass am 16. Dezember die Entscheidung in einem zweiten Wahlprüfungsverfahren erwartet wird. Hierbei geht es um den Zuschnitt der Wahlkreise, der laut Antragsteller nicht mehr der Bevölkerungsverteilung entsprach.

Stern.de berichtet, dass sechs spätere Listenkandidaten der AfD Gelder mit unterschiedlichen Verwendungszwecken auf ein Privatkonto des heutigen AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde eingezahlt hatten. Das Gericht sah darin jedoch keinen Wahlfehler. Die FDP hatte bei der Wahl 2022 den Einzug in den Landtag knapp verpasst.

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