Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Nordrhein-Westfalen ist ein komplexes Regelwerk, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Inhalten in Medien zum Ziel hat. Wie die Zeit unter Berufung auf die DPA berichtet, hat das nordrhein-westfälische Kabinett Staatsverträge zur Modernisierung des Jugendmedienschutzes gebilligt. NRW-Medienminister Nathanael Liminski (CDU) betonte die Notwendigkeit der schnellen Umsetzung der in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) erzielten Lösungen.
Ein Kernpunkt des JMStV ist die Einführung einer zentralen Altersbeschränkung im Betriebssystem von Endgeräten. Wie die Zeit die Meldung der DPA wiedergibt, soll dies Eltern ermöglichen, altersgerechte Einstellungen für Apps vorzunehmen. Minister Liminski erklärte den Mechanismus: "Konkret heißt das, dass das Betriebssystem etwa auf einem Smartphone das Alter des Nutzers kennt und [...] alle genutzten Services daraufhin überprüft werden, ob sie überhaupt vom Besitzer dieses Mobiltelefons genutzt werden dürfen." Liminski, selbst Vater von vier Kindern, erwähnte die Schwierigkeiten von Eltern, Altersbeschränkungen auf den Geräten ihrer Kinder durchzusetzen, da diese oft umgangen werden. Die zentrale Einstellung im Betriebssystem soll hier Abhilfe schaffen.
Trotz der Neuerungen räumte Liminski ein, dass der Jugendmedienschutz "rechtlich, technisch und gesellschaftlich hochkomplex" sei. Wie vom Land NRW in einer Pressemitteilung erläutert, greife der JMStV in persönliche Rechte von Kindern und Jugendlichen ein, was eine sorgfältige Abwägung erfordere. Liminski betonte, dass Altersbeschränkungen ein verhältnismäßigeres Mittel seien als ein vollständiges Verbot von Anwendungen. Der Staatsvertrag entbinde Eltern nicht von ihrer Verantwortung, könne aber Konflikte innerhalb der Familie reduzieren.
Der JMStV stärkt auch die Kompetenzen der Landesmedienanstalten. Wie die Staatskanzlei NRW laut Zeitungsmeldung der Zeit erläuterte, sollen diese besser gegen ausländische Anbieter vorgehen können. Bisher konnten Sperrverfügungen oft umgangen werden, indem Angebote auf anderen Webseiten mit anderer Domainendung veröffentlicht wurden. Laut dem Informationsportal der Medienanstalt NRW für Medienrecht ist der JMStV seit 2003 in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen stellt den Gesetzestext online zur Verfügung, der unter anderem die Zuständigkeiten der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) regelt.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag NRW ist ein wichtiger Schritt zur Anpassung des Jugendschutzes an die digitale Welt. Obwohl er kein Allheilmittel darstellt, bietet er neue Möglichkeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Inhalten im Internet.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-01/28/staatsvertrag-wirksamerer-medienschutz-fuer-minderjaehrige
https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-billigt-drei-staatsvertraege-fuer-einen-modernen-oeffentlich-rechtlichen
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000232
https://www.medienanstalt-nrw.de/fileadmin/lfm-nrw/Medienrecht/jmstv.pdf