Das Landgericht Potsdam hat die Klage einer Mutter gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Dennis Hohloch abgewiesen. Die Mutter hatte versucht, gerichtlich die Löschung und weitere Verbreitung von Social-Media-Beiträgen Hohlochs zu erwirken, in denen sie namentlich genannt wurde. Wie die Zeit am 18. Dezember berichtete, argumentierte das Gericht, dass es sich bei Hohlochs Äußerungen teilweise um Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen handele, die vom Schutz der Meinungsfreiheit abgedeckt seien. Daher könne eine Unterlassung nicht verlangt werden, so die Begründung des Gerichts, wie dpa meldet. Gegen dieses Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Auslöser des Konflikts war ein Besuch einer Grundschulklasse im Brandenburger Landtag im Sommer. Vor den teilweise erst neunjährigen Kindern sprach Hohloch über Themen wie Gruppenvergewaltigungen und Migration. Eine Mutter eines Kindes aus dieser Klasse äußerte anschließend in einer E-Mail an andere Eltern Kritik an Hohlochs Verhalten. Daraufhin veröffentlichte der AfD-Politiker ihren Namen auf Social Media und kritisierte sie öffentlich. Die Mutter fühlte sich infolgedessen digitalem Hass ausgesetzt und sah in den Kommentaren unter Hohlochs Beiträgen ein "Sammelbecken für digitalen Hass", wie der Verein Opferperspektive, der die Frau unterstützt, laut rbb24 berichtete.
Hohloch begrüßte das Urteil und bezeichnete es als "klaren Sieg für die Meinungsfreiheit". Er habe lediglich auf Angriffe und Unterstellungen der Mutter reagiert, so seine Erklärung. Das Gericht habe diese Reaktion als zulässig bewertet. Wie der Tagesspiegel Hohloch zitiert: „Das ist ein klarer Sieg für die Meinungsfreiheit.“ Er habe auf Angriffe und Unterstellungen der Mutter reagiert. Das Gericht habe dies als zulässige Reaktion eingestuft.
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