September 20, 2024
Rechtliche Auseinandersetzung zwischen Ex-BSI-Chef und ZDF im Fokus

Ex-BSI-Chef gegen ZDF: Die Luft für Böhmermann wird dünner

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, hat rechtliche Schritte gegen das ZDF eingeleitet. Der Hintergrund dieser Auseinandersetzung sind Äußerungen des Satirikers Jan Böhmermann in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022, in der Schönbohm unterstellt wurde, er habe Kontakte zu russischen Geheimdiensten. In der mündlichen Verhandlung am Landgericht München am 20. September 2024 äußerte sich das Gericht vorläufig positiv zu den Unterlassungsansprüchen Schönbohms.

Schönbohm fordert nicht nur die Unterlassung dieser Äußerungen, sondern auch eine Geldentschädigung in Höhe von 100.000 Euro. Die Vorwürfe, die in der Sendung erhoben wurden, bezeichnete er als unwahr und schädigend für seinen Ruf. In der Sendung wurde Schönbohm unter anderem als „Floppy, der Disketten-Clown“ und „Cyberclown“ bezeichnet, was ihn in der Öffentlichkeit stark herabwürdigte.

Die Hintergründe der Klage

Arne Schönbohm war Mitbegründer des Cyber-Sicherheitsrats Deutschland e.V., der in der Kritik steht, weil sein aktueller Präsident und eine Mitgliedsfirma möglicherweise Verbindungen zu ehemaligen KGB-Agenten haben. Schönbohm selbst trat jedoch vier Jahre vor der Mitgliedschaft der besagten Firma aus dem Verein aus und hatte seit seiner Amtsübernahme beim BSI kaum noch Kontakt zu diesem.

Die Folgen der Böhmermann-Sendung waren gravierend: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stellte Schönbohm von seinem Posten frei und versetzte ihn an eine weniger bedeutende Position an der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung, wo er bis heute tätig ist. Schönbohm berichtete, dass er seit der Ausstrahlung der Sendung unter Schikanen in seinem Privatleben und gesundheitlichen Problemen leide.

Gerichtliche Einschätzung

Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung angedeutet, dass einige der in der Böhmermann-Sendung getätigten Aussagen als Tatsachenbehauptungen interpretiert werden könnten, die nicht der Wahrheit entsprechen. Dies könnte die Grundlage für eine Unterlassung bilden. Allerdings bleibt die Frage des Schadenersatzes noch offen, da dafür zunächst die Unterlassungsansprüche anerkannt werden müssen und eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung festgestellt werden muss.

Stellungnahme des ZDF

Das ZDF hat in der Verhandlung betont, dass es die Behauptungen über Schönbohm ausreichend belegen könne und die Berichterstattung somit rechtmäßig sei. Der Sender sieht die Aussagen als zulässige Meinungsäußerung an. Böhmermanns Anwalt und die Produktionsgesellschaft des ZDF-Entertainers haben sich auf Anfrage nicht geäußert und verwiesen auf das ZDF.

In der Zwischenzeit ist die umstrittene Sendung in der ZDF-Mediathek nicht mehr abrufbar, was zusätzliche Fragen zur Transparenz und zur Verantwortung des Senders aufwirft. Schönbohms Anwalt, Markus Hennig, äußerte sich überrascht darüber, dass das ZDF keine kritische Reflexion über die Vorwürfe an Böhmermann anstelle und seinen Kurs nicht ändert.

Ausblick auf das Urteil

Ein endgültiges Urteil wird für Ende November 2024 erwartet. Bis dahin haben sowohl Kläger als auch Beklagte die Möglichkeit, sich erneut zu den Vorwürfen zu äußern. Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Äußerungen von Jan Böhmermann und die darauf folgenden Konsequenzen für Arne Schönbohm werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die mit der Berichterstattung über Personen in öffentlichen Ämtern verbunden sind, insbesondere im Kontext von Satire und Meinungsfreiheit.

Die Entwicklungen in diesem Fall könnten weitreichende Folgen für das ZDF und die Art und Weise haben, wie in Zukunft über öffentliche Personen berichtet wird, insbesondere wenn es um heikle Themen wie nationale Sicherheit und persönliche Integrität geht.

Die Situation bleibt angespannt und wird sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Medien aufmerksam verfolgt, da sie nicht nur rechtliche, sondern auch politische Dimensionen hat, insbesondere in Bezug auf die Rolle von Medien und Satire in der Gesellschaft.

Quellen: FAZ.NET, Business Insider, Tagesspiegel.

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