19.10.2024
Rechtsstreit um Nachtflüge am Flughafen Dortmund

Prozesse: Flughafen Dortmund: OVG verhandelt Klage

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) hat am Freitag, den 23. August 2024, erneut eine Klage von Anwohnern des Flughafens Dortmund verhandelt. Der Streit dreht sich um die Ausweitung der Betriebszeiten des Flughafens in die Nachtstunden, was seit über einem Jahrzehnt ein umstrittenes Thema ist. Anwohner aus den angrenzenden Gebieten Dortmund und Unna fordern mehr Lärmschutz und klagen gegen die Genehmigung, die es dem Flughafen erlaubt, auch nach 22 Uhr Flugzeuge abzufertigen.

Die Vorgeschichte dieser Auseinandersetzung reicht bis ins Jahr 2014 zurück, als die Bezirksregierung Münster eine Genehmigung zur Ausweitung der Flugzeiten erteilte. Seitdem haben sich die Anwohner, die Stadt Unna und der Flughafen immer wieder vor Gericht gegenübergestanden. Zuletzt erklärte das OVG am 26. Januar 2022 die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für rechtswidrig, hob sie jedoch nicht auf und gab den Beteiligten die Möglichkeit, die festgestellten Mängel in einem weiteren Verfahren zu beheben.

Aktuell sind von ursprünglich fünf klagenden Anwohnern nur noch drei übrig, da die Stadt Unna nicht mehr zu den Klägern zählt. Die laufende Klage richtet sich gegen die zweite Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 9. Juni 2023, die dem Flughafen unter bestimmten Bedingungen die Ausweitung der Betriebszeiten auf die ersten Nachtstunden erlaubt. Der Flughafen argumentiert, dass diese Maßnahme notwendig sei, um Airlines eine bessere Anbindung an große Drehkreuze zu ermöglichen und die Nutzung der Maschinen auf europäischen Strecken zu optimieren.

Die genehmigten Betriebszeiten des Flughafens liegen derzeit zwischen 6:00 und 22:00 Uhr, wobei in Ausnahmefällen bis zu vier Landungen pro Tag bis 23:00 Uhr erlaubt sind. Bei unverschuldeten Verspätungen kann diese Ausnahmegenehmigung sogar bis 23:30 Uhr gelten. Für Starts sind die Zeiten bis 22:30 Uhr genehmigt. Wenn die Zahl der genehmigten Starts und Landungen nach 22:00 Uhr überschritten wird, muss die Flugaufsicht der Bezirksregierung Münster zustimmen. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur für Flugzeuge mit einer lärmarmen Bauweise.

Die Anwohner, die gegen die Erweiterung der Betriebszeiten klagen, betonen, dass der fehlende Lärmschutz eine erhebliche Belastung für die Nachtruhe darstellt. Der Streit um die Flugzeiten wird von der Schutzgemeinschaft Fluglärm (SGF) unterstützt, die sich für die Interessen der betroffenen Anwohner einsetzt. Diese Organisation hat bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen die Genehmigungen geklagt und sieht sich auch diesmal in der Verantwortung, die Rechte der Anwohner zu vertreten.

Die mündliche Verhandlung vor dem OVG ist von großer Bedeutung, nicht nur für die Anwohner in Dortmund und Unna, sondern auch für andere Flughäfen in Nordrhein-Westfalen. Ein Urteil könnte weitreichende Folgen für zukünftige Genehmigungsvorhaben und Ausbaupläne des Dortmunder Flughafens haben, insbesondere in Bezug auf die Erweiterung des Terminalgebäudes und des Flughafen-Vorfeldes.

Die Diskussion um die Flugzeiten am Flughafen Dortmund ist ein Beispiel für die Herausforderungen, die sich aus der Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen der Luftfahrtindustrie und den berechtigten Anliegen der Anwohner ergeben. Die Verhandlungen am OVG zeigen, wie wichtig es ist, sowohl die wirtschaftlichen Notwendigkeiten als auch den Schutz der Anwohner zu berücksichtigen.

Die nächste Verhandlung wird mit Spannung erwartet, da sie entscheidend für die Zukunft der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund sein könnte. Die Öffentlichkeit ist eingeladen, an der Verhandlung teilzunehmen, um die Anliegen der Anwohner zu unterstützen und ein Zeichen für den notwendigen Lärmschutz zu setzen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie das OVG entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die zukünftige Nutzung des Flughafens haben wird. Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Flugzeiten am Dortmunder Flughafen sind ein wichtiges Thema, das nicht nur die betroffenen Anwohner, sondern auch die gesamte Region betrifft.

Quellen: Zeit Online, IVZ Aktuell, Mengede Intakt, Süddeutsche Zeitung, Rheinische Post

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