19.10.2024
Rechtsstreit um Nachtflugzeiten am Flughafen Dortmund

Prozesse: Flughafen Dortmund: OVG verhandelt Klage

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) hat am 23. August 2024 erneut eine Klage von Anwohnern des Flughafens Dortmund verhandelt, die sich gegen die Ausweitung der Betriebszeiten in die Nachtstunden richtet. Der Streit um die Flugzeiten am Dortmunder Flughafen zieht sich bereits über ein Jahrzehnt und ist von intensiven Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern, der angrenzenden Stadt Unna und dem Flughafen geprägt.

Die Bezirksregierung Münster hatte im Jahr 2014 eine Genehmigung erteilt, die es dem Flughafen erlaubte, die Betriebszeiten auszuweiten. Diese Entscheidung wurde jedoch von den Anwohnern und der Stadt Unna angefochten, die sich über den damit verbundenen Lärm beschwerten. In den letzten Jahren gab es mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen, die zu unterschiedlichen Urteilen führten. Zuletzt erklärte das OVG am 26. Januar 2022 die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für rechtswidrig, hob sie jedoch nicht auf. Stattdessen wurde den Beteiligten die Möglichkeit gegeben, die festgestellten Mängel in einem weiteren Verfahren zu beheben.

Aktuell sind von ursprünglich fünf klagenden Anwohnern nur noch drei übrig, da die Stadt Unna nicht mehr zu den Klägern zählt. Die erneute Klage richtet sich gegen die 2. Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 9. Juni 2023, die dem Flughafen unter bestimmten Bedingungen die Ausweitung der Betriebszeiten auf die ersten Nachtstunden erlaubt. Die Argumentation des Flughafens besagt, dass diese Maßnahme notwendig sei, um eine bessere Anbindung an große Drehkreuze sowie eine effizientere Umlaufplanung für die Airlines zu ermöglichen.

Der Flughafen Dortmund hat derzeit genehmigte Betriebszeiten von 6:00 bis 22:00 Uhr. In Ausnahmefällen sind jedoch im Durchschnitt vier Landungen pro Tag bis 23:00 Uhr erlaubt, während bei unverschuldeten Verspätungen sogar bis 23:30 Uhr gelandet werden kann. Die Genehmigung für Starts reicht bis 22:30 Uhr. Bei einer Überschreitung der genehmigten Starts und Landungen nach 22:00 Uhr ist die Zustimmung der Flugaufsicht der Bezirksregierung Münster erforderlich. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für Flugzeuge mit einer lärmarmen Bauweise.

Die Anwohner, die durch die Lärmbelastung betroffen sind, fordern weiterhin einen besseren Lärmschutz. Der Streit um die Ausweitung der Flugzeiten ist nicht nur ein lokales Problem, sondern könnte auch landesweite Auswirkungen auf andere Flughafenstandorte haben. Die Schutzgemeinschaft Fluglärm, die die Interessen der Anwohner vertritt, hat bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen die Genehmigungen geklagt und plant, auch in diesem Verfahren ihre Argumente vorzutragen.

Die Verhandlung vor dem OVG ist öffentlich, und es wird erwartet, dass viele Unterstützer der klagenden Anwohner anwesend sein werden, um ihre Solidarität zu zeigen. Die Bedeutung dieser Klage wird auch von anderen Organisationen und Städten erkannt, die sich ebenfalls um den Lärmschutz in ihren Regionen bemühen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Auseinandersetzungen um die Betriebszeiten am Flughafen Dortmund weiterhin im Fokus stehen und die kommenden Entscheidungen des OVG weitreichende Folgen für die Luftfahrt und die Anwohner haben könnten.

Quellen: dpa, Zeit Online, IVZ, Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund

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