5.12.2024
Reform des Paragrafen 218 Neue Debatte um Schwangerschaftsabbrüche im Bundestag
Im Bundestag liegt ein parteiübergreifender Gesetzentwurf zur Reform des Paragrafen 218 vor, der Schwangerschaftsabbrüche regelt. Ziel ist es, einen Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche grundsätzlich zu legalisieren, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet. Der von Grünen und SPD initiierte Entwurf wurde von etwa 240 Abgeordneten unterzeichnet und wird heute im Parlament erstmals diskutiert. Aktuell sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zwar nach Paragraf 218 rechtswidrig, bleiben aber straffrei, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Wochen nach einer Beratung durchgeführt werden. Ausnahmen bestehen bei medizinischer Notwendigkeit oder nach einer Vergewaltigung. Die Westdeutsche Zeitung (WZ) berichtet, dass viele Schwangere Schwierigkeiten haben, einen Arzt zu finden, der einen Abbruch vornimmt. Die Initiatoren des Gesetzentwurfs betonen, die bestehende Regelung beschränke die Selbstbestimmung und körperliche Autonomie von Schwangeren erheblich und könne gesundheitsschädlich sein. Man wolle die Grundrechte der Schwangeren mit dem staatlichen Schutz von Embryonen und Föten in Einklang bringen. Nach Angaben des Deutschen Bundestages in seinen Parlamentsnachrichten (hib) soll ein Abbruch nach der zwölften Woche weiterhin grundsätzlich rechtswidrig bleiben, aber bei medizinischer Indikation erlaubt sein. Die Union kritisiert den Entwurf vehement. Tagesschau.de zitiert Unionsfraktionschef Friedrich Merz, der von einem Versuch spricht, den Paragrafen 218 "im Schnellverfahren zum Ende der Wahlperiode abzuschaffen". Er sieht die Gefahr eines "Großkonflikts", da das Thema polarisiere, und fordert Zeit und Gutachten zur Prüfung der Verfassungsgemäßigkeit. Deutschlandfunk erinnert daran, dass eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission bereits im April Empfehlungen für eine Liberalisierung vorgelegt hatte. Der WDR beleuchtet in einem Stichtag-Beitrag die Geschichte des Paragrafen 218 und die vom Bundesverfassungsgericht gekippte Reform von 1974. "Vorwärts" berichtet über die damalige Debatte und die Rolle von Herta Däubler-Gmelin, die sich für die Fristenlösung stark gemacht hatte. Ob der Bundestag vor der Neuwahl am 23. Februar über den Antrag abstimmen wird, ist ungewiss. Die Zeit berichtet, dass das Ampel-Aus das Vorhaben verzögern könnte. Quellen: - https://www.zeit.de/news/2024-12/05/schwangerschaftsabbruch-wird-paragraf-218-noch-reformiert - https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1029928 - https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/abtreibungsparagraf-200096 - https://www.tagesschau.de/inland/schwangerschaftsabbruch-legalisierung-union-100.html - https://www.wz.de/politik/inland/schwangerschaftsabbruch-wird-paragraf-218-noch-reformiert_bid-121796169 - https://www.deutschlandfunk.de/abtreibung-schwangerschaftsabbruch-paragraph-218-100.html - https://www1.wdr.de/stichtag/stichtag-abtreibung-fristenregelung-100.html - https://vorwaerts.de/geschichte/vor-50-jahren-warum-der-kampf-gegen-paragraf-218-weiterging
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