October 4, 2024
Revision im Mordprozess: Ehemann möchte Urteil anfechten

Das Urteil im Mordprozess um eine getötete Ehefrau vor dem Landgericht Oldenburg ist noch nicht rechtskräftig. Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte, wurde Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Gericht hatte den 50-jährigen Ehemann Ende September zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, da er im Februar seine Ehefrau und Mutter seiner beiden Töchter getötet hatte. Wie die Zeit berichtete, hatte das Landgericht keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Laut Anklage wollte der Mann aus dem Landkreis Cloppenburg die 41-Jährige bestrafen, weil sie sich von ihm getrennt hatte.

Der Angeklagte soll seiner Frau an ihrer neuen Adresse in Damme (Landkreis Vechta) aufgelauert und mehrfach mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Ein Nachbar fand das Opfer und holte Hilfe, doch die Frau starb noch am Tatort. Der Täter flüchtete mit dem Auto und erlitt bei einem Unfall auf der Autobahn 1 nördlich von Wildeshausen schwere Verletzungen.

Zu Prozessbeginn hatte der Mann die Tat gestanden und Reue gezeigt. In einer von seiner Verteidigerin vorgelesenen Erklärung hieß es, er habe in einer "tragischen Kurzschlussreaktion" auf seine Frau eingestochen. Die Frau hatte den 50-Jährigen vor der Tat bei der Polizei angezeigt, weil sie sich belästigt fühlte. Ein Familiengericht ordnete daraufhin an, dass sich der Ehemann seiner Frau nicht näher als 100 Meter nähern dürfe.

Nun wird der Bundesgerichtshof den Fall überprüfen und entscheiden, ob das Urteil Bestand hat oder ob es zu einem neuen Prozess kommt.

Quellen:

- https://www.zeit.de/news/2024-10/04/revision-im-prozess-um-ermordete-ehefrau

- dpa Niedersachsen

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