19.11.2024
Rundfunkbeitrag Streit ARD und ZDF klagen erneut in Karlsruhe

ARD und ZDF haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro zu erreichen. Wie die Sender mitteilten, richtet sich die Beschwerde gegen die fehlende Zustimmung der Bundesländer zur Beitragserhöhung, die eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 verhindert. Die „Zeit“ berichtete bereits über diesen Schritt der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die Länderchefs wollen die Finanzierungsfrage Mitte Dezember erneut beraten. Mit der Verfassungsbeschwerde erhöhen ARD und ZDF den Druck auf die Länder. Derzeit liegt der monatliche Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro, was jährlichen Einnahmen von rund neun Milliarden Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entspricht. Die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Erhöhung um 58 Cent für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 muss von den Bundesländern im Verfahren berücksichtigt werden. Kai Gniffke, ARD-Vorsitzender und Intendant des SWR, betonte die Notwendigkeit dieses Schrittes, um die staatsferne Finanzierung und die journalistische Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern. Er verwies auf die gesetzliche Regelung der Rundfunkfreiheit und die Notwendigkeit der Einhaltung von Gesetzen, wie diverse Medien, darunter auch der „Focus“, berichten. ZDF-Intendant Norbert Himmler unterstrich ebenfalls die Bedeutung der unabhängigen Finanzierung für die unabhängige Berichterstattung, insbesondere angesichts der globalen Krisen und der wachsenden Verunsicherung in Deutschland. Er betonte den Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Garant verlässlicher Informationen und die verfassungsrechtliche Verpflichtung zu einer angemessenen Finanzierung, wie unter anderem der „Stern“ berichtet. Das Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags ist durch Staatsvertrag geregelt. Bereits vor rund vier Jahren hatten ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem Sachsen-Anhalt eine Beitragserhöhung blockiert hatte. Das Bundesverfassungsgericht gab den Sendern Recht und ordnete im Sommer 2021 eine Erhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro an. Der Zeitpunkt einer Entscheidung im aktuellen Verfahren ist noch offen. Wie die Rheinische Post berichtet, hatten mehrere Ministerpräsidenten, darunter die von Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg, bereits frühzeitig Widerstand gegen eine Beitragserhöhung angekündigt. Kritiker fordern weitere Reformen der Sender und verweisen auf Vertrauensverlust durch den RBB-Skandal. Sie argumentieren, dass die Öffentlich-Rechtlichen über ausreichende Rücklagen verfügen, die bis zum Wirken von Reformen eingesetzt werden könnten. Die KEF widerspricht dieser Darstellung. Befürworter der Erhöhung betonen, dass Reformen erst zeitverzögert zu Einsparungen führen und die Beitragserhöhung angesichts der Inflation notwendig sei. Für eine Erhöhung ist die Zustimmung aller Ministerpräsidenten und Landtage erforderlich. Ein einziges ablehnendes Land kann die Erhöhung verhindern. Aufgrund des knappen Zeitrahmens bis Jahresende gilt eine Beitragserhöhung zum 1. Januar 2025 als unwahrscheinlich. Ministerpräsidenten wie Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt und Markus Söder (CSU) aus Bayern haben ihr Veto bekräftigt. Im Oktober beschlossen die Länderchefs eine Reform des Rundfunks mit strukturellen Änderungen, verschoben aber die Finanzierungsfrage aufgrund von Meinungsverschiedenheiten. Sie kündigten einen „Systemwechsel“ beim Finanzierungsmechanismus an, wollen aber am Rundfunkbeitrag selbst und der zentralen Rolle der KEF-Empfehlung festhalten. Die Mitwirkungsrechte der Landesregierungen und Landtage sollen erhalten bleiben. Quellen: - Zeit Online: https://www.zeit.de/news/2024-11/19/ard-und-zdf-ziehen-fuer-hoeheren-rundfunkbeitrag-vor-gericht - Handelsblatt: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/verfassungsbeschwerde-ard-und-zdf-ziehen-fuer-hoeheren-rundfunkbeitrag-vor-gericht/100089495.html - Focus: https://www.focus.de/kultur/medien/wollen-18-94-euro-durchdruecken-ard-und-zdf-ziehen-fuer-hoeheren-rundfunkbeitrag-vor-gericht_id_260493687.html - Stern: https://www.stern.de/lifestyle/rundfunk--ard-und-zdf-ziehen-fuer-hoeheren-rundfunkbeitrag-vor-gericht-35241152.html?utm_campaign=lifestyle&utm_medium=rssfeed&utm_source=standard&utm_term=Rundfunk_ARD%252Bund%252BZDF%252Bziehen%252Bf%2525C3%2525BCr%252Bh%2525C3%2525B6heren%252BRundfunkbeitrag%252Bvor%252BGericht - Wiesbadener Kurier: https://www.wiesbadener-kurier.de/panorama/aus-aller-welt/ard-und-zdf-ziehen-fuer-hoeheren-rundfunkbeitrag-vor-gericht-4156887 - RP Online: https://rp-online.de/panorama/fernsehen/ard-und-zdf-ziehen-fuer-hoeheren-rundfunkbeitrag-vor-gericht_aid-121273537 - Radio Leverkusen: https://www.radioleverkusen.de/artikel/ard-und-zdf-ziehen-fuer-hoeheren-rundfunkbeitrag-vor-gericht-2163113.html - Saarbrücker Zeitung: https://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/panorama/ard-und-zdf-ziehen-fuer-hoeheren-rundfunkbeitrag-vor-gericht_aid-121273687
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