Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rahmen eines Leitentscheidungsverfahrens die Rechte von Betroffenen des großen Facebook-Datenlecks von 2021 gestärkt, wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/18/bgh-staerkt-opfer-von-datendiebstahl-bei-facebook) berichtet. Demnach haben die Opfer nun leichteren Zugang zu Schadenersatzansprüchen. Wie der sechste Zivilsenat in Karlsruhe entschied, müssen Betroffene lediglich nachweisen, dass ihre Daten Teil des Leaks waren. Ein expliziter Nachweis über einen Missbrauch der Daten oder konkrete Beeinträchtigungen wie Angst und Sorge sind nicht erforderlich. Diese höchstrichterliche Klärung ist wegweisend für zahlreiche ähnliche Verfahren an deutschen Gerichten.
Wie die Süddeutsche Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/leitentscheidungsverfahren-bgh-staerkt-opfer-von-datendiebstahl-bei-facebook-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241118-930-292152) berichtet, betonte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters jedoch, dass die Höhe des Schadenersatzes beim reinen Kontrollverlust über die Daten begrenzt sei. Im verhandelten Fall nannte er als Beispiel einen Betrag von 100 Euro. Sollten Betroffene darüber hinaus psychische Beeinträchtigungen erlitten haben, müsse dies bei der Bemessung des Schadenersatzes berücksichtigt werden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln muss den Fall nun erneut verhandeln und unter anderem klären, ob ein Datenschutzverstoß vorliegt und wie hoch der Schaden zu bemessen ist. Der BGH sieht die Voreinstellung der Suchbarkeitseinstellung auf „alle“ durch Meta als möglichen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Des Weiteren muss das OLG prüfen, ob die Einwilligung des Klägers in die Datenverarbeitung wirksam war und wie mit potenziellen zukünftigen Schäden umgegangen wird.
Im April 2021 wurden die Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. Die Täter hatten die Daten über eine Funktion zur Freundessuche abgegriffen. Wie der General-Anzeiger Bonn (https://ga.de/news/digitale-welt/bgh-staerkt-opfer-von-datendiebstahl-bei-facebook_aid-121237445) berichtet, folgten daraufhin zahlreiche Klagen, die jedoch bei den Landes- und Oberlandesgerichten größtenteils abgewiesen wurden.
Meta betrachtet die Klagen weiterhin als unbegründet. Rechtsanwalt Martin Mekat von Freshfields Bruckhaus Deringer argumentiert, die Einschätzung des BGH stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Er verweist auf über 6.000 gewonnene Verfahren in Deutschland und betont, dass die Systeme von Facebook nicht gehackt worden seien und kein Datenschutzverstoß vorliege, wie Vodafone (https://live.vodafone.de/digital/internet/bgh-staerkt-opfer-von-datendiebstahl-bei-facebook/12905908) berichtet.
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