19.11.2024
Schweigegeld-Prozess: Strafmaßverkündung gegen Trump möglicherweise erst 2029

Nach US-Wahl: Anklage offen für Einfrieren des Trump-Prozesses bis 2029

Die Staatsanwaltschaft in New York erwägt, die Strafmaßverkündung im Schweigegeld-Prozess gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump bis nach dem Ende seiner zweiten Amtszeit im Jahr 2029 zu verschieben. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/19/anklage-offen-fuer-einfrieren-des-trump-prozesses-bis-2029) und dpa berichten, hält Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg zwar an der Verurteilung des 78-Jährigen fest, zeigt sich aber offen für einen Aufschub der für kommende Woche geplanten Strafmaßverkündung. In einem Schreiben an Richter Juan Merchan argumentierte Bragg, dass Trumps strafrechtliche Immunität als Präsident keine Auswirkungen auf ein Verfahren habe, in dem der Angeklagte zum Zeitpunkt des Verfahrensbeginns noch keine Immunität besessen habe. Darüber hinaus seien die Straftaten, derer Trump für schuldig befunden wurde, vor seiner ersten Amtszeit begangen und fielen somit nicht unter den Schutz der präsidialen Immunität.

Bragg argumentiert laut Berichten verschiedener Medien, darunter t-online (https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_100534484/anklage-offen-fuer-einfrieren-des-trump-prozesses-bis-2029.html), dass "konkurrierende verfassungsrechtliche Interessen" abgewogen werden müssten. Eine Verschiebung aller weiteren Schritte "bis nach dem Ende der bevorstehenden Amtszeit des Angeklagten" sei daher in Betracht zu ziehen. Eine Entscheidung des Richters über das weitere Vorgehen steht noch aus. Sollte der Schuldspruch bestehen bleiben, wäre Trump der erste strafrechtlich verurteilte amtierende US-Präsident. Wie die Süddeutsche Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/politik/nach-us-wahl-anklage-offen-fuer-einfrieren-des-trump-prozesses-bis-2029-lux.ANKjQwA98gyxvrZ743GRW1) berichtet, soll Trump am 20. Januar für seine zweite Amtszeit vereidigt werden, die regulär bis Januar 2029 dauern würde.

Trumps Anwälte berufen sich, wie unter anderem Der Bund (https://www.derbund.ch/trumps-schweigegeldprozess-anklage-offen-fuer-einfrieren-bis-2029-781620702616) berichtet, auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA vom Juli, demzufolge Trump für bestimmte Amtshandlungen Immunität genießt. Sie wollen dieses Urteil nutzen, um das Urteil im Schweigegeld-Prozess zu kippen. Als Präsident müsse Trump handlungsfähig sein, was durch eine Strafe behindert werden könnte. Der Prozess dreht sich um die illegale Verschleierung von 130.000 Dollar Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin, um sich Vorteile im Wahlkampf 2016 zu verschaffen. Wie Börsennews (https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/dpa-afx/anklage-offen-fuer-einfrieren-des-trump-prozesses-bis-2029/4619760/) berichtet, befand eine Jury Trump Ende Mai in 34 Anklagepunkten für schuldig. Im schlimmsten Fall drohen ihm mehrere Jahre Haft, was jedoch angesichts seiner bevorstehenden Präsidentschaft als unwahrscheinlich gilt.

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