Die sächsische Regierung hat die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung für 2025 beschlossen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, sichert diese Regelung den Ministerien Planungssicherheit in den kommenden Monaten. Artikel 98 der Sächsischen Verfassung erlaubt die Fortführung laufender Maßnahmen und bestehender Verpflichtungen. Neue Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unbedingt notwendig und nicht aufschiebbar sind. Bis zur Verabschiedung des neuen Doppelhaushaltes, die für Sommer 2025 vorgesehen ist, regelt eine entsprechende Verwaltungsvorschrift die Details. Die „Zeit“ erläuterte am 9. Dezember 2024, dass die vorläufige Haushaltsführung die Weiterführung wichtiger staatlicher Aufgaben ermöglicht, bis ein regulärer Haushalt verabschiedet ist.
Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) unterstrich die angespannte Finanzlage „auf allen staatlichen Ebenen“. Er begründete dies mit der schwachen Konjunktur und den sinkenden Steuereinnahmen. Einheitliche Vorgaben seien erforderlich, da der neu gewählte Landtag nicht im Voraus über den Haushalt 2025 entscheiden dürfe. Die aktuelle Regelung ermögliche den Ressorts, nach fachlicher und rechtlicher Prüfung eigenständig zu handeln und Prioritäten zu setzen.
Das Ministerium definiert „notwendige und unaufschiebbare Ausgaben“ als entscheidendes Kriterium für die Mittelbewilligung. Die benötigten Finanzmittel wurden zunächst für das erste Halbjahr 2025 berechnet. Vorjohann bezeichnete die Verwaltungsvorschrift als „Kompromiss“, der das „Ringen“ um die Haushaltsplanung der nächsten beiden Jahre widerspiegelt. Der gegenwärtige Verfügungsrahmen sei ein Kompromiss, der eine konsequente Haushaltskonsolidierung in den kommenden Jahren und die Vereinbarung konkreter Schritte auf diesem Weg vorwegnehme.
Das Verfahren zur Erstellung des Doppelhaushaltes soll direkt nach der Regierungsbildung starten. Ziel ist die Vorlage des Entwurfs bis Ende März und ein Beschluss des Landtages bis zum Sommer 2025.
Auch auf Bundesebene ist eine vorläufige Haushaltsführung im Gespräch. Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, erklärte in einem Videobeitrag, dass die Bundesregierung trotz der Lage handlungsfähig bleibe. Laufende Leistungen wie Kindergeld, Renten und BAföG seien weiterhin gewährleistet. Die vorläufige Haushaltsführung sei ein im Grundgesetz verankertes und regelmäßig angewandtes Verfahren, zum Beispiel nach Bundestagswahlen. Sie erschwere jedoch den Beginn neuer Projekte. Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) informiert auf seiner Webseite über die Folgen der vorläufigen Haushaltsführung für die Förderung deutscher Schulen im Ausland. Die Unsicherheit über die zukünftige Finanzierung bestehe weiterhin.