28.11.2024
Schuldunfähigkeit im Todesfall von Hage Gericht weist 32Jährigen in Psychiatrie ein

Einweisung in psychiatrische Klinik nach Tötungsdelikt in Hage

Das Landgericht Aurich hat einen 32-jährigen Mann im Zusammenhang mit dem Tod einer 65-jährigen Frau in Hage freigesprochen, ihn aber aufgrund von Schuldunfähigkeit in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Wie die Zeit berichtet, einigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Mittwoch auf die Unterbringung. Da beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig. (Zeit Online)

Dem Mann wurde vorgeworfen, die Frau Mitte Januar in ihrer Wohnung erstochen zu haben. Laut Süddeutscher Zeitung (SZ) soll er die 65-Jährige mehrfach mit einem Küchenmesser attackiert haben, was zu Stich- und Schnittverletzungen an Kopf, Hals und Oberkörper führte, an denen die Frau verblutete. Der Angeklagte kannte das Opfer. (Süddeutsche Zeitung)

Zu Beginn des Verfahrens hatte der 32-Jährige die Tat bestritten. Den Grafschafter Nachrichten (GN) zufolge gab er an, sich nicht erinnern zu können und sich eine solche Tat nicht zuzutrauen. Auch die Zeit berichtete bereits im Oktober über den Prozessauftakt und das damalige Bestreiten der Tat. stern.de bestätigt, dass der Mann zum Bekanntenkreis des Opfers gehörte. (Grafschafter Nachrichten) (Zeit Online (Oktober Artikel)) (stern.de)

Die Einweisung in die Psychiatrie begründet sich auf die festgestellte Schuldunfähigkeit. goslarsche.de berichtet ebenfalls über den Fall und hebt hervor, dass der Mann trotz Freispruch nicht freikommt. (goslarsche.de)

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