Am Vormittag wurde im Landkreis Oberhavel ein Haus aufgrund des Verdachts auf Besitz von kinder- und jugendpornografischem Material durchsucht. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Cottbus bestätigte die Sicherstellung zahlreicher Datenträger und Hardware. Die Auswertung dieser Beweismittel wird voraussichtlich einige Zeit dauern. Gegenstand der Ermittlungen ist ein 54-jähriger Mann, der erkennungsdienstlich behandelt, aber nicht festgenommen wurde. Wie die „Zeit“ am 26. November 2024 berichtete, hatten bereits mehrere Medien über die Durchsuchung berichtet. Auch der „Tagesspiegel“ berichtete am selben Tag über den Vorfall und die Beschlagnahmung der Datenträger.
Das Bundeskriminalamt (BKA) unterstreicht die hohe Priorität der Bekämpfung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten, da diese die potenziell andauernde sexuelle Ausbeutung von Kindern dokumentieren. Wie auf der BKA-Webseite erläutert, ist bereits der Besitz solcher Inhalte strafbar und wird gemäß § 184b StGB verfolgt. Die Rechtsanwaltskanzlei Rosentreter & Scholz aus Köln weist auf ihrer Webseite ebenfalls darauf hin, dass der Besitz von Kinderpornografie gravierende soziale, familiäre und berufliche Folgen haben kann. Seit Juli 2021 gilt eine verschärfte Rechtslage, die den Besitz von Kinderpornografie als Verbrechen einstuft und mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren bedroht.
Rechtsanwalt Florian Rappaport, Fachanwalt für Strafrecht, betont auf der Webseite seiner Kanzlei Rappaport & Stolterfoth die psychische Belastung, die mit dem Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie einhergeht. Er rät Betroffenen, sich unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen und im Falle einer Hausdurchsuchung von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Ähnliche Empfehlungen gibt Rechtsanwalt Steffen Dietrich auf der Webseite seiner Berliner Strafrechtskanzlei. Er empfiehlt, keine Aussagen gegenüber der Polizei zu tätigen und keine Passwörter preiszugeben, bevor ein Anwalt konsultiert wurde. Auch die Webseite anwalt.de informiert über das korrekte Verhalten bei Hausdurchsuchungen.
Die Webseite rademacher-rechtsanwalt.de erklärt, dass Hausdurchsuchungen in solchen Fällen üblich sind und die Staatsanwaltschaften relativ leicht Durchsuchungsbeschlüsse erhalten. Die Beschlagnahme von Computern, Handys und anderen Speichermedien kann für Betroffene, vor allem wenn diese Geräte beruflich genutzt werden, verheerende Folgen haben. Die Webseite betont, dass die Staatsanwaltschaft an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden ist und eine übermäßig lange Beschlagnahmedauer nicht allein mit Arbeitsüberlastung der Polizei gerechtfertigt werden kann.