31.1.2025
SED-Opferrente: Bundestag beschließt umfassende Reform
Reform der SED-Opferrente beschlossen

Reform der SED-Opferrente beschlossen

Der Bundestag hat eine umfassende Reform der SED-Opferrente verabschiedet. Wie die Zeit basierend auf einer Meldung der dpa berichtete, erhöht sich die monatliche Opferrente von 330 auf 400 Euro. Zusätzlich wird die Rente künftig jährlich angepasst und die Bedürftigkeitsprüfung entfällt. Der Bundesrat muss der Änderung noch zustimmen.

Der Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Burkhard Bley, begrüßte die Reform als „ganz wichtiges Zeichen im Jahr 35 der deutschen Einheit“. Wie die Zeit die dpa zitierte, betonte Bley, die Betroffenen hätten mit ihrem Widerstand zur Einheit Deutschlands beigetragen und unter den Folgen der Repressionen noch heute zu leiden. Die Erhöhung der Leistungen und die Erleichterung der Zugänge seien daher wichtig.

Die SED-Opferrente existiert seit 2007 und wurde 2019 bereits einmal verbessert. Wie die Zeit in ihrer dpa-Meldung erklärte, erhalten Personen, die in der DDR eine mit den Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Haftstrafe von mindestens 90 Tagen verbüßt haben und strafrechtlich rehabilitiert wurden, die monatliche Rente. In Mecklenburg-Vorpommern erhielten im Jahr 2024 etwa 3.400 Menschen diese Zusatzrente. Laut Justizministerium in Schwerin gehen weiterhin neue Anträge ein, jedoch mit abnehmender Tendenz.

Auch der MDR Thüringen berichtete über die steigende Anzahl an Anträgen auf SED-Opferrente. In Thüringen wurden 2024 495 Anträge gestellt, 110 mehr als im Vorjahr. Der Thüringer Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Peter Wurschi, erwartet auch in Zukunft steigende Antragszahlen, da seit einer Gesetzesnovelle 2019 auch ehemalige DDR-Heimkinder und Insassen von Jugendwerkhöfen unter bestimmten Voraussetzungen die Opferrente beziehen können. Wurschi betonte, dass die Reform deutliche Verbesserungen für die Betroffenen bringe und die Vorschläge der Landesbeauftragten berücksichtigt worden seien.

Wie der Bundestag auf seiner Webseite mitteilte, wurde die Reform am Donnerstag im Bundestag beschlossen. Neben der Erhöhung und Dynamisierung der Opferrente wird auch ein bundesweiter Härtefallfonds eingerichtet. Die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden soll erleichtert werden und Opfer von Zwangsaussiedlungen erhalten eine Einmalzahlung. Auch rsw.beck.de berichtete über die beschlossene Erhöhung der Opferrente und die weiteren Verbesserungen. Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke würdigte die Reform als wichtiges Zeichen, wies aber darauf hin, dass der Bundesrat noch zustimmen müsse.

Laut dem Deutschlandfunk Kommentar von Vladimir Balzer stellt die Reform einen Paradigmenwechsel im Umgang mit DDR-Unrecht dar, da die Opferrente zu einer Ehrenpension werde.

Verwendete Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-01/31/landesbeauftragter-wuerdigt-reform-fuer-sed-opfer

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1042188

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/ddr-unrecht-sed-opferrente-100.html

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bundestag-sed-opfer-opferrente-verbesserungen

https://www.deutschlandfunk.de/kommentar-zu-hilfen-fuer-sed-opfer-historisch-fuer-aufarbeitung-von-ddr-unrecht-100.html

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-pa-recht-rehabilitierungsrechtliche-vorschriften-1025102

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