Das Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November in Kraft tritt, ermöglicht es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen unkompliziert zu ändern. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete am 31. Oktober 2024 über zwei Antragstellerinnen und deren Beweggründe für diesen Schritt. Für viele bedeutet das Gesetz eine lang ersehnte Möglichkeit, ihre Identität rechtlich anerkennen zu lassen.
Im Kölner Standesamt sitzt Emily Böhm. Die 26-Jährige, die in der FAZ porträtiert wird, ist sichtlich aufgeregt. Schon als Kind fühlte sie sich im falschen Körper. Der Wunsch, als Mädchen anerkannt zu werden, begleitete sie seit der Grundschule. Nun, Jahre später, kann sie endlich ihren Geschlechtseintrag von „männlich“ zu „weiblich“ ändern lassen. Das Selbstbestimmungsgesetz macht es möglich.
Eine weitere Antragstellerin, deren Geschichte hier skizziert wird, unterstreicht die Bedeutung des Gesetzes. Für sie bedeutet die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens die Möglichkeit, endlich sie selbst sein zu können. Die bisher notwendigen, oft entwürdigenden Verfahren mit Gutachten und Gerichtsentscheidungen entfallen. Wie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) auf seiner Webseite erläutert, reicht nun eine einfache Erklärung beim Standesamt.
Das neue Gesetz ersetzt das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980, das von vielen als diskriminierend empfunden wurde. Wie die Tagesschau am 30. Juni 2022 berichtete, mussten Betroffene bisher zwei psychiatrische Gutachten einholen und intime Fragen beantworten. Die Kosten für diese Gutachten beliefen sich auf über 1000 Euro, und das Verfahren dauerte Monate. Das Selbstbestimmungsgesetz vereinfacht diesen Prozess erheblich.
Das Gesetz betrifft trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) am 30. Juni 2022 berichtete, soll künftig keine Unterscheidung mehr gemacht werden, ob es sich um eine transgeschlechtliche, nicht-binäre oder intergeschlechtliche Person handelt. Gutachten oder ärztliche Atteste sind nicht mehr erforderlich.
Für Minderjährige gelten besondere Regelungen. Bis zum 14. Lebensjahr müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung abgeben. Ab 14 Jahren können Jugendliche die Erklärung selbst abgeben, benötigen aber die Zustimmung der Eltern. Das Familiengericht kann die Entscheidung der Eltern ersetzen, wenn diese nicht zustimmen, so die SZ.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der geschlechtlichen Selbstbestimmung. Es ermöglicht Betroffenen, ihre Identität rechtlich anerkennen zu lassen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
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