31.10.2024
Selbstbestimmungsgesetz Zustimmung Bevölkerungsumfrage
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Das Selbstbestimmungsgesetz: Eine Umfrage zeigt breite Zustimmung

Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 wird die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, zeigt eine aktuelle YouGov-Umfrage, dass knapp die Hälfte der Bevölkerung das neue Gesetz befürwortet. Laut dem Artikel der ZEIT online vom 31. Oktober 2024 ("Umfrage: Viele finden Selbstbestimmungsgesetz gut") sprachen sich 47 Prozent der Befragten für das Gesetz aus, während 37 Prozent es ablehnen.

Geschlechtsspezifische Unterschiede und Altersverteilung der Zustimmung

Die YouGov-Umfrage, die vom 25. bis 27. Oktober online durchgeführt wurde und über 2.000 volljährige Personen umfasste, offenbarte auch geschlechtsspezifische Unterschiede in der Zustimmung zum Selbstbestimmungsgesetz. Wie dpa meldet, befürworteten Frauen das Gesetz mit 51 Prozent häufiger als Männer, bei denen die Zustimmung bei 43 Prozent lag. Auch das Alter spielte eine Rolle: Jüngere Menschen zeigten eine höhere Zustimmung als ältere. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen lag die Zustimmung bei 56 Prozent, bei den 25- bis 34-Jährigen sogar bei 63 Prozent. Die geringste Zustimmung mit 39 Prozent fand sich in der Gruppe der 45- bis 54-Jährigen.

Wissensstand über das Selbstbestimmungsgesetz

Die Umfrageergebnisse geben auch Aufschluss über den Wissensstand der Bevölkerung bezüglich des Selbstbestimmungsgesetzes. Nur 25 Prozent der Befragten gaben an, ziemlich genau zu wissen, worum es in dem Gesetz geht. 47 Prozent hatten ungefähre Kenntnisse, während 28 Prozent angaben, nicht wirklich Bescheid zu wissen. Am häufigsten gaben die 25- bis 34-Jährigen mit 34 Prozent an, ziemlich genau Bescheid zu wissen. In der Gruppe der über 55-Jährigen waren es hingegen nur 21 Prozent.

Weitere Aspekte des Selbstbestimmungsgesetzes

Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt zu ändern. Wie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) auf seiner Webseite erläutert, wird dazu keine gerichtliche Entscheidung oder die Einholung von Sachverständigengutachten mehr benötigt. Stattdessen genügt eine sogenannte "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt. (Quelle: BMJ)

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betont, dass das Selbstbestimmungsgesetz die "dritte Option" im Personenstandsregister, neben "männlich" und "weiblich", nicht ersetzt. Diese Option, die seit Ende 2018 besteht, ermöglicht die Eintragung des Geschlechts als "divers". (Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes)

Die Bundesregierung sieht das Selbstbestimmungsgesetz als einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Gesellschaft und zur Stärkung der Rechte von Minderheiten. (Quelle: Bundesregierung)

Quellen:

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