Die Angabe von Preisnachlässen in Prozent ist ein gängiges Mittel im Supermarkt, um Kunden anzulocken. Doch die rechtlichen Grundlagen für diese Praxis sind komplex und führen immer wieder zu Streitigkeiten. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen Aldi Süd, über das die Zeit am 31.10.2024 berichtete, wirft die Frage auf, ob die Prozentangaben bald der Vergangenheit angehören könnten.
Im Kern geht es um die Frage, auf welchen Referenzpreis sich die prozentuale Reduzierung bezieht. Bisher haben viele Händler, darunter auch Aldi Süd, den Rabatt vom letzten Verkaufspreis berechnet. Das Landgericht Düsseldorf entschied jedoch, dass der Referenzpreis der niedrigste Preis der letzten 30 Tage sein muss. Diese Entscheidung stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wie auch BörsenNEWS.de am 31.10.2024 berichtete. Damit soll verhindert werden, dass Händler kurz vor einer Rabattaktion die Preise künstlich erhöhen, um einen höheren Rabatt vorzutäuschen.
Im konkreten Fall bei Aldi Süd ging es um Bananen, die mit 23% Rabatt beworben wurden. Der Rabatt bezog sich jedoch auf einen zuvor erhöhten Preis, während der niedrigste Preis der letzten 30 Tage identisch mit dem Aktionspreis war. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte daraufhin erfolgreich gegen diese Praxis. Ähnliche Fälle gab es auch bei anderen Produkten, wie Ananas, die als "Preishighlight" gekennzeichnet waren, obwohl sie zuvor günstiger angeboten wurden, wie dpa-AFX am 31.10.2024 meldete.
Die Folgen des Urteils sind weitreichend. Der Handelsverband Deutschland (HDE) befürchtet, dass die Möglichkeiten für Sonderangebote eingeschränkt werden und das durchschnittliche Preisniveau steigen könnte. Erste Händler haben bereits auf das Urteil reagiert, indem sie auf Prozentangaben und Preisvergleiche verzichten und nur noch den Aktionspreis nennen, wie Handelsexperte Carsten Kortum beobachtet hat. Dies führt zu einem Informationsverlust für die Kunden, die die tatsächliche Ersparnis nicht mehr erkennen können.
Während einige Experten wie Robert Briske, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, eine Chance für transparentere Werbung sehen, befürchten andere negative Auswirkungen auf das Kaufverhalten. Rabatte haben eine psychologische Wirkung, und der Wegfall der Prozentangaben könnte zu einem Rückgang der Käufe führen.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf betrifft zwar zunächst nur Aldi Süd, hat aber Signalwirkung für die gesamte Branche. Es bleibt abzuwarten, wie andere Händler reagieren und ob sich die Preiswerbung in Zukunft grundlegend verändert. Auch andere Online-Händler wie Amazon sind bereits von der Verbraucherzentrale abgemahnt worden, da sie Rabatte auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) berechnet haben.
Es ist davon auszugehen, dass die Diskussion um die Preiswerbung im Supermarkt weitergehen wird. Die Verbraucherzentralen werden die Einhaltung der neuen Regeln genau beobachten und gegebenenfalls weitere Klagen einreichen. Für die Kunden bedeutet das Urteil zunächst einmal mehr Transparenz und Klarheit bei der Preisgestaltung. Ob es langfristig zu höheren Preisen oder weniger Sonderangeboten führt, bleibt abzuwarten.
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