19.10.2024
Sprunghafter Anstieg der Sozialhilfeausgaben in 2023

Sozialhilfeausgaben SGB XII im Jahr 2023 um 18 % gestiegen

WIESBADEN, Deutschland – Die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat bekannt gegeben, dass die Sozialhilfeträger in Deutschland im Jahr 2023 insgesamt 17,6 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben haben. Diese Summe entspricht einem Anstieg von 18 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg der Sozialhilfeausgaben betrifft alle Leistungsbereiche des SGB XII und ist teilweise auf die Pflegereform zurückzuführen, die im Jahr 2022 zu einem vorübergehenden Rückgang der Ausgaben für die Hilfe zur Pflege geführt hatte.

Deutliche Steigerungen in verschiedenen Bereichen

Die Ausgaben für alle Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII sind deutlich gestiegen. Am stärksten betroffen ist die Hilfe zur Pflege, deren Ausgaben im Jahr 2023 um 27,4 % auf knapp 4,5 Milliarden Euro anstiegen. Der größte Anteil der Ausgaben entfiel auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die 57,2 % der Gesamtausgaben ausmachten. Diese Leistungen wurden vollständig aus Bundesmitteln an die Länder erstattet. Für diese Grundsicherung wurden 10,1 Milliarden Euro ausgegeben, was einem Anstieg von 14,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Auch die Hilfe zum Lebensunterhalt verzeichnete einen Anstieg und belief sich auf knapp 1,5 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 16,4 % entspricht. Die Ausgaben für Gesundheitshilfen, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen stiegen gemeinsam um 17,9 % auf rund 1,6 Milliarden Euro.

Übersicht der Ausgabenverteilung

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: 10,1 Milliarden Euro (+14,5 %) - Hilfe zum Lebensunterhalt: 1,5 Milliarden Euro (+16,4 %) - Gesundheitshilfen, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen: 1,6 Milliarden Euro (+17,9 %) - Hilfe zur Pflege: 4,5 Milliarden Euro (+27,4 %)

Eingliederungshilfe nach SGB IX

Die Eingliederungshilfe, die bis Ende 2019 im SGB XII geregelt war, wurde zum 1. Januar 2020 durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das SGB IX überführt. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe werden in einer eigenen Statistik erfasst. Im Jahr 2023 wurden für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX netto insgesamt 25,4 Milliarden Euro ausgegeben, was einem Anstieg von 9,4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Regionale Unterschiede: NRW und Hessen

Auch auf regionaler Ebene zeigen sich deutliche Unterschiede in den Sozialhilfeausgaben. In Nordrhein-Westfalen (NRW) stiegen die Nettoausgaben für Sozialhilfe gemäß SGB XII im Jahr 2023 um 15,7 % auf rund 4,3 Milliarden Euro. Der stärkste Anstieg war bei der Hilfe zur Pflege zu verzeichnen, die um 23,1 % auf 975 Millionen Euro anstieg.

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen stiegen die Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2023 um mehr als 18 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Gesamtausgaben beliefen sich dort auf rund 43,4 Millionen Euro. Auch hier war die Hilfe zur Pflege der größte Kostenfaktor, der um 41,3 % anstieg.

Faktoren für die Ausgabensteigerung

Mehrere Faktoren tragen zur Steigerung der Sozialhilfeausgaben bei. Neben der Erhöhung der Empfängerzahlen spielen auch die Anhebung der Regelsätze nach dem §28 SGB XII und die gestiegenen Personal- und Sachkosten im Bereich der Pflege eine Rolle. Die tarifliche Bezahlung in der Altenpflege, die seit dem 1. September 2022 verpflichtend ist, hat ebenfalls zu höheren Kosten geführt. Diese Verpflichtung führte zu Gehaltssteigerungen von bis zu 30 % in vielen Pflegeeinrichtungen.

Die Steigerung des sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteils in Pflegeeinrichtungen, der von den Bewohnern selbst getragen werden muss, hat ebenfalls zu einem Anstieg der Sozialhilfeausgaben geführt. Viele Pflegeheimbewohner sind inzwischen auf Sozialhilfe angewiesen, um die ungedeckten Pflegekosten zu decken.

Methodische Hinweise

Die Angaben des Statistischen Bundesamtes beziehen sich auf die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII sowie auf die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Nicht enthalten sind beispielsweise die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Bürgergeld). Die Daten stammen aus verschiedenen Quellen, darunter das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Landesdatenbanken.

Fazit

Die Sozialhilfeausgaben in Deutschland sind im Jahr 2023 um 18 % gestiegen und belaufen sich insgesamt auf 17,6 Milliarden Euro. Dieser Anstieg betrifft alle Leistungsbereiche des SGB XII und ist auf verschiedene Faktoren wie die Pflegereform und die tarifliche Bezahlung in der Altenpflege zurückzuführen. Die Ausgabensteigerungen stellen sowohl für die Empfänger als auch für die Sozialhilfeträger eine erhebliche Belastung dar.

Die detaillierten Zahlen und Analysen des Statistischen Bundesamtes bieten einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Sozialhilfeausgaben und die damit verbundenen Herausforderungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Ausgaben in den kommenden Jahren entwickeln werden und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Kosten zu bewältigen.

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