Die Handwerkskammer für München und Oberbayern hat Beschwerde gegen den österreichischen Handwerkerbonus bei der Europäischen Kommission eingereicht. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/06/handwerk-geht-gegen-oesterreichischen-bonus-vor) berichtet, sieht die Kammer in dieser staatlichen Förderung einen Verstoß gegen geltendes EU-Beihilferecht. Hauptgeschäftsführer Frank Hüpers kritisiert, dass die Subvention für Privatpersonen, die Handwerker für Arbeiten im Haushalt beauftragen, nur dann gewährt wird, wenn der Betrieb in Österreich ansässig ist. Dies stelle eine unzulässige Beihilfe dar.
Hüpers befürchtet Wettbewerbsnachteile für deutsche Handwerksbetriebe. Er argumentiert, dass Kunden aufgrund der Förderung eher österreichische Betriebe beauftragen würden und deutsche Unternehmen dadurch benachteiligt werden. Wie die Zeit berichtet, wurde deshalb offiziell Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.
Der österreichische Handwerkerbonus wurde Mitte des Jahres eingeführt und deckt 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungen und Reparaturen an privat genutztem Wohnraum ab. Die maximale Förderhöhe beträgt derzeit 2.000 Euro pro Jahr und soll ab 2025 auf 1.500 Euro reduziert werden. Laut dem österreichischen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) (https://www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Handwerkerbonus.html) ist der Bonus Teil eines größeren Wohn- und Baupakets der Regierung. Das Programm zielt darauf ab, die Bauwirtschaft anzukurbeln, leistbares Wohnen zu fördern und den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Die Antragstellung erfolgt online, wobei mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammengefasst werden können.
In Deutschland gibt es bereits eine ähnliche Förderung für haushaltsnahe Dienstleistungen mit einem maximalen Förderbetrag von 1.200 Euro jährlich. Im Gegensatz zum österreichischen Modell ist diese Förderung jedoch nicht an die Beauftragung deutscher Firmen gebunden. Die Handwerkskammer München (https://www.hwk-muenchen.de/artikel/wichtiger-hinweis-zum-handwerkerbonus-in-oesterreich-74,0,11605.html) verweist auf die unterschiedlichen Regelungen in beiden Ländern und betont, dass deutsche Handwerker, die in Österreich tätig werden und den Bonus für ihre Kunden in Anspruch nehmen wollen, dort einen Sitz oder eine Niederlassung sowie eine gültige Gewerbeberechtigung benötigen.
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