Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das Verfahren gegen einen Polizisten eingestellt, der einen Obdachlosen erschossen hatte. Ein Sprecher der Behörde erklärte, der Beamte habe in Notwehr gehandelt. Die Ermittler stützten ihre Entscheidung unter anderem auf Aufnahmen einer Polizei-Bodycam, wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2025-01/07/ermittlungen-nach-toedlichen-polizeischuessen-eingestellt) berichtet. Der Vorfall ereignete sich vor vier Monaten im Norden von Bonn. Der Obdachlose hatte zuvor zwei andere Menschen aus dem Obdachlosenmilieu mit einem Messer schwer verletzt und war geflüchtet. Als die Polizei ihn verfolgte, soll er ein Messer aus seinem Rucksack gezogen und sich den Beamten trotz Aufforderung stehen zu bleiben genähert haben. Daraufhin fielen die tödlichen Schüsse.
In den vergangenen Monaten kam es in Deutschland mehrfach zu tödlichen Schüssen durch Polizeibeamte, bei denen die Ermittlungen im Anschluss wegen Notwehr eingestellt wurden. Der Bayerische Rundfunk (https://www.br.de/nachrichten/bayern/nach-toedlichen-schuessen-durch-polizei-ermittlungen-eingestellt,UC9gJ9x) berichtete beispielsweise über einen Fall in Ingolstadt, wo ein verwirrter Mann mit einem Ast auf Polizisten losging und erschossen wurde. Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens mit dem Recht der Beamten auf Notwehr und Nothilfe.
Ein weiterer Fall, über den der SWR (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/ermittlungen-gegen-zwei-polizisten-nach-toedlichen-schuessen-eingestellt-100.html) berichtete, trug sich in Mosbach-Neckarelz zu. Ein Mann war dort mit einem Messer auf Polizisten zugelaufen und konnte auch durch den Einsatz von Reizgas nicht gestoppt werden. Auch hier sah die Staatsanwaltschaft Notwehr.
Auch in Delmenhorst wurde ein Verfahren gegen einen Polizisten eingestellt, der einen Mann erschossen hatte, welcher ihn mit einer Axt bedroht hatte. Laut NDR (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Schuss-auf-Axt-Angreifer-Ermittlungen-gegen-Polizisten-eingestellt,aktuelloldenburg14694.html) bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass der Beamte in Notwehr gehandelt habe.
Die Westdeutsche Zeitung (https://www.wz.de/nrw/ermittlungen-nach-toedlichen-polizeischuessen-eingestellt_aid-122811329) berichtete ebenfalls über den Vorfall in Bonn und erwähnte die Auswertung von Bodycam-Aufnahmen im Rahmen der Ermittlungen.
Die wiederholten Fälle tödlicher Schüsse durch Polizisten und die darauffolgende Einstellung der Verfahren aufgrund von Notwehr führen immer wieder zu Diskussionen über die Angemessenheit polizeilicher Maßnahmen. Kritiker fordern eine gründlichere Untersuchung solcher Vorfälle und eine stärkere Schulung der Polizei für den Umgang mit gefährlichen Situationen. Befürworter betonen dagegen das Recht der Polizisten auf Selbstverteidigung und die schwierigen Entscheidungen, die sie in solchen Situationen treffen müssen.