19.10.2024
Ungültige Wahl von Christiane Hinninger zur Dezernentin in Wiesbaden

Stadt Wiesbaden: Wahl von Christiane Hinninger zur Dezernentin für ungültig erklärt

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Wahl der Fraktionschefin der Grünen, Christiane Hinninger, zur hauptamtlichen Dezernentin für Umwelt und Wirtschaft für ungültig erklärt. Dies entschied die siebte Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden nach einer Widerspruchsklage des Stadtverordneten Veit Wilhelmy (ULW). Hinninger war im September 2022 zur Dezernentin gewählt worden, jedoch hatte Wilhelmy der Wahl widersprochen, weil nach den Regeln der Gemeindeordnung jede Wahl für ungültig zu erklären sei, bei der gegen Rechtsvorschriften verstoßen werde, gleichgültig, ob diese Verstöße das Wahlergebnis beeinflussen konnten. Hinninger hatte bei der Wahl am 29. September 2022 im Bürgerhaus Erbenheim während der Debatte um ihre Person zwar den Sitzungssaal verlassen, aber zeitweise im Vorraum und damit in Sicht und Hörweite aufgehalten. Nachdem die Stadtverordneten mit der Mehrheit des Linksbündnisses den Widerspruch Wilhelmys zurückgewiesen hatten, zog dieser vor Gericht. Mit Erfolg, wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte. Die Kammer sei zu der Überzeugung gelangt, dass die Möglichkeit der Beeinflussung bestanden habe. Ende Juni hatte das Gericht eigens einen Ortstermin anberaumt und im Saal die Sitz- und Sichtverhältnisse nachstellen lassen. Eine Berufung hat das Gericht nicht zugelassen, doch kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Der Ältestenrat hat beschlossen, im Fall einer Niederlage den Rechtsstreit bis zur nächsten Instanz weiterzuführen. Direkte Folgen für Hinninger hat das Urteil nicht, weil sie im Mai 2023 zur Bürgermeisterin gewählt wurde. Damit endete nach gut sieben Monaten ihre erste Amtszeit als Dezernentin und ihre zweite begann. Die besoldungs- und beamtenrechtlichen Konsequenzen des Urteils will Wilhelmy prüfen lassen, da Hinninger in dieser Zeit rechtlich keine Wahlbeamtin war. Das Urteil habe er mit großer Befriedigung zur Kenntnis genommen, sagte Wilhelmy der F.A.Z. Er sehe sich in seiner Auffassung voll bestätigt. Hinninger habe seinerzeit die Öffentlichkeit belogen. Hinninger sagte, sie wolle das Urteil vorerst nicht kommentieren, sondern die Urteilsbegründung abwarten. Hintergrund: Die Wahl von Christiane Hinninger zur Dezernentin war umstritten, weil sie sich während der Debatte um ihre Person zeitweise im Vorraum aufgehalten hatte. Dies hatte Wilhelmy als Verstoß gegen die Regeln der Gemeindeordnung gesehen und deshalb Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Wahl für ungültig zu erklären ist.
Weitere
Artikel