19.10.2024
Urteil in Berlin: Boatengs Äußerungen über verstorbene Ex-Partnerin rechtlich akzeptiert

Urteil in Berlin: Boatengs Aussagen über Ex-Partnerin zulässig

Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass die Äußerungen des ehemaligen Fußballprofis Jérôme Boateng über seine verstorbene Ex-Partnerin Kasia Lenhardt in einem Interview rechtlich zulässig sind. In der Entscheidung, die am 29. August 2024 veröffentlicht wurde, stellte das Gericht fest, dass fünf negative Äußerungen über Lenhardt nicht derart schwerwiegend seien, dass sie untersagt werden müssten.

Die Mutter von Kasia Lenhardt hatte in einem langwierigen Rechtsstreit versucht, eine Unterlassungserklärung gegen Boateng zu erwirken, um weitere Äußerungen über ihre Tochter zu verhindern. Diese Klage wurde jedoch in der zweiten Instanz abgewiesen. Einzige Ausnahme bleibt eine bereits im November 2022 vom Berliner Landgericht untersagte Aussage.

Hintergrund des Falls

Kasia Lenhardt, die 2012 Finalistin bei „Germany's Next Topmodel“ war, war bis zu ihrer Trennung im Jahr 2021 mit Boateng liiert. Das Interview, in dem Boateng seine negativen Ansichten über die Beziehung äußerte, wurde kurz nach der Trennung veröffentlicht. Im Februar 2021 wurde Lenhardt tot aufgefunden, wobei die Polizei in Berlin keine Anzeichen für eine Fremdeinwirkung feststellte.

Rechtliche Begründung des Urteils

Richter Oliver Elzer erklärte, dass die beanstandeten Äußerungen zwar verletzend sein könnten, jedoch nicht in einem Maße, das eine rechtliche Unterbindung rechtfertigen würde. Der Richter betonte, dass für eine Verletzung des postmortalen Achtungsanspruchs eine schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde vorliegen müsse, was in diesem Fall nicht gegeben sei. Die Äußerungen enthielten keine Erniedrigungen oder Herabwürdigungen, die die Menschenwürde Lenhardts verletzen würden.

Die Mutter von Lenhardt hatte argumentiert, dass Boatengs Aussagen das Lebensbild ihrer Tochter verzerrten und Unwahrheiten beinhalteten. Ihr Rechtsanwalt Markus Hennig erklärte, dass es ihr darum gehe, solche Äußerungen zu unterbinden.

Boatengs Sichtweise

Nach dem Urteil äußerte Boatengs Sprecher, dass man die Entscheidung begrüße, da sie zur Klärung des Rechtsstreits beitrage. Boateng selbst habe das Interview als großen Fehler angesehen und bedauere seine Äußerungen. Seine Anwältin erklärte, dass der Fußballspieler nicht beabsichtige, die fraglichen Äußerungen zu wiederholen.

Öffentliche Wahrnehmung und weitere rechtliche Schritte

Das Gericht hatte einen Vergleich vorgeschlagen, bei dem Boateng eine Unterlassungserklärung abgeben und die Klägerin die Kosten des Verfahrens übernehmen sollte. Diese Einigung kam jedoch nicht zustande. Die Entscheidung des Kammergerichts ist noch nicht rechtskräftig, und die Mutter von Lenhardt könnte beim Bundesgerichtshof Beschwerde einlegen.

In der Öffentlichkeit wird der Fall als ein Beispiel für die Herausforderungen betrachtet, die sich aus der öffentlichen Äußerung über verstorbene Personen ergeben. Richter Elzer stellte klar, dass es in diesem Rechtsstreit nicht um Schuld oder Unschuld gehe, sondern um die Frage, wie weit man sich in der Öffentlichkeit über andere äußern dürfe, insbesondere wenn die betroffene Person kurz nach den Äußerungen verstorben ist.

Zusammenfassung

Das Urteil des Berliner Kammergerichts ist ein bedeutender Schritt in einem komplexen Rechtsstreit, der die Grenzen der Meinungsfreiheit und den Schutz des postmortalen Achtungsanspruchs beleuchtet. Während Boatengs Aussagen rechtlich zulässig sind, bleibt die Frage, welche Auswirkungen solche Äußerungen auf die betroffenen Personen und deren Angehörige haben können, weiterhin ein sensibles Thema in der Gesellschaft.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen um Jérôme Boateng sind nicht die ersten, die in der Öffentlichkeit für Aufsehen sorgen. Ähnliche Fälle haben in der Vergangenheit gezeigt, wie schwierig es sein kann, die Balance zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre zu finden.

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