Kreuzungen und Einmündungen stellen im Straßenverkehr neuralgische Punkte dar und sind Schauplatz zahlreicher Unfälle, oft verursacht durch Vorfahrtsmissachtung. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, ereignete sich am 8. Januar 2025 nahe Stralsund ein solcher Unfall. Zwei PKW kollidierten an einer Einmündung. Der 24-jährige Fahrer eines der beteiligten Fahrzeuge erlitt dabei eine Kopfverletzung. Seine 25-jährige, hochschwangere Beifahrerin wurde vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Die 48-jährige Fahrerin des anderen Wagens blieb unverletzt. Laut Polizeiangaben missachtete sie vermutlich die Vorfahrt des 24-Jährigen. Beide Fahrzeuge wurden abgeschleppt. (Quelle: ZEIT ONLINE)
Unfälle an Einmündungen und Kreuzungen passieren häufig aufgrund von Unachtsamkeit, Fehlern bei der Vorfahrtsbestimmung oder falscher Einschätzung der Geschwindigkeit entgegenkommender Fahrzeuge. Die Folgen reichen von Blechschäden bis zu schweren Verletzungen, wie der Vorfall in Stralsund verdeutlicht. Besonders gefährdet sind schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger.
Ein vergleichbarer Unfall ereignete sich am 19. August 2024 in Castrop-Rauxel. Eine 34-jährige Hernerin kollidierte beim Linksabbiegen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Die 30-jährige Fahrerin des anderen PKW wurde schwer verletzt. (Quelle: halloherne.de)
Auch in Nürtingen kam es am 25. September 2024 zu einer Kollision an einer Einmündung. Ein 20-jähriger Autofahrer stieß beim Linksabbiegen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Glücklicherweise blieben beide Fahrer unverletzt. Der Sachschaden belief sich jedoch auf etwa 20.000 Euro. (Quelle: Esslinger Zeitung)
Die Rechtsprechung zu Unfällen an Einmündungen ist vielschichtig. Wie ein Urteil des Landgerichts München II zeigt, kann selbst ein vorfahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer eine Mitschuld tragen, wenn er beispielsweise die Kurve schneidet und dadurch einen Unfall verursacht. (Quelle: VPV Versicherungen)
Auch die gefahrene Geschwindigkeit spielt bei der Haftungsfrage eine Rolle. Das Landgericht Hamburg wies die Berufung eines Klägers ab, der eine höhere Haftungsquote aufgrund der angeblich überhöhten Geschwindigkeit des Unfallgegners verlangte, da diese nicht nachweisbar war. (Quelle: verkehrsunfallsiegen.de)
Ein Urteil des LG Saarbrücken verdeutlicht, dass es bei Unfällen an Einmündungen zu einer Mithaftung beider Beteiligter kommen kann, wenn beide gleichzeitig angefahren sind. (Quelle: Kanzlei Rinklin)
Ein weiterer Fall vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe betraf einen Unfall zwischen PKW und Motorroller an einer Einmündung. Das Gericht entschied, dass der Autofahrer zu 70% haftete, da er die Vorfahrt des Motorrollers missachtet hatte. (Quelle: Rechtsanwalt Kotz)
In Ottfingen wurden zwei Autofahrer verletzt, als ein 43-Jähriger die Vorfahrt eines anderen Wagens missachtete. (Quelle: Sauerlandkurier)