28.1.2025
Wahlrecht für Häftlinge: Teilnahme und Herausforderungen
Wahlrecht für Häftlinge in Deutschland

Wahlrecht für Häftlinge in Deutschland

Das Wahlrecht für inhaftierte Personen in Deutschland ist ein Thema, das immer wieder öffentliche Diskussionen hervorruft. Grundsätzlich gilt: Inhaftierte verlieren nicht automatisch ihr Wahlrecht. Wie die Bundeswahlleiterin auf ihrer Webseite erläutert, sind Gefängnisinsassen bei Bundestagswahlen wahlberechtigt, sofern sie die Voraussetzungen des § 12 Bundeswahlgesetz (BWG) erfüllen und nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ähnliches gilt für Europawahlen, hier greifen § 6 und § 6a des Europawahlgesetzes (EuWG).

Wie die Zeit basierend auf einer Meldung der dpa berichtete, waren zur Bundestagswahl 2021 in Hessen 2.363 Häftlinge wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung unter den Inhaftierten lag jedoch deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Während in Hessen insgesamt 76,2 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgaben, waren es bei den Häftlingen nur 23,6 Prozent. Auch für die kommende Bundestagswahl wird mit einer ähnlichen Anzahl an wahlberechtigten Inhaftierten gerechnet. Wie die Süddeutsche Zeitung, ebenfalls unter Berufung auf die dpa, berichtet, dürften vermutlich mehr als 2.000 hessische Häftlinge an der Bundestagswahl teilnehmen.

Die praktische Durchführung der Wahl gestaltet sich für Inhaftierte meist über die Briefwahl. Sonderwahlbezirke innerhalb von Justizvollzugsanstalten oder bewegliche Wahlvorstände sind zwar theoretisch möglich, werden aber in der Praxis kaum angewendet. Der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) betonte laut Zeit, dass die Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten dafür sorgen, dass die Demokratie und der Rechtsstaat auch im Gefängnis funktionieren und die freie, gleiche und geheime Wahl für die Gefangenen gewährleisten.

Es gibt jedoch Einschränkungen beim Wahlrecht für Inhaftierte. Das passive Wahlrecht, also das Recht, sich selbst zur Wahl zu stellen, kann für fünf Jahre entzogen werden, wenn eine Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt. Das aktive Wahlrecht, die Möglichkeit zu wählen, kann in seltenen Fällen durch ein Gericht entzogen werden, beispielsweise bei Staatsschutzdelikten. Wie die Stuttgarter Nachrichten berichten, ist der Entzug des aktiven Wahlrechts jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, etwa bei Verurteilungen wegen Landes- und Hochverrats.

Die Organisation "Tatort Zukunft" beleuchtet in einem Artikel die Herausforderungen, die mit der Ausübung des Wahlrechts im Gefängnis verbunden sind. So haben Inhaftierte oft nur eingeschränkten Zugang zu Informationen über Parteien und Kandidaten und können sich nur begrenzt mit anderen über die Wahl austauschen. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete über die Wahlmöglichkeiten von Berliner Häftlingen und erwähnte dabei, dass die Stimmabgabe in der Regel per Briefwahl erfolgt.

Verwendete Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-01/28/wohl-gut-2-000-haeftlinge-im-land-koennen-bundestag-mit-waehlen https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/g/gefaengnisinsassen.html https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bundestagswahl-2021-duerfen-gefaengnisinsassen-waehlen.0e52139e-ac7d-486f-aa24-380332f59539.html https://tatort-zukunft.org/fakten/waehlen-im-gefaengnis/

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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