Die Polizei stoppte in Amstetten (Alb-Donau-Kreis) ein Fahrzeug, in dem vier Kleinkinder und ein Säugling nicht vorschriftsmäßig gesichert waren. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 6. Dezember 2024 meldete, fuhr der 34-jährige Fahrer mit eingeschaltetem Warnblinklicht und etwa 20 km/h auf einer Bundesstraße. Der Säugling saß ungesichert auf dem Schoß der Beifahrerin, der Ehefrau des Fahrers. Zwei weitere Kleinkinder befanden sich ebenfalls ungesichert auf der Rückbank, zwei weitere im Kofferraum. Erschwerend kamen abgefahrene Reifen an allen vier Rädern und eine gebrochene Achse hinzu. Die Beifahrerin zeigte sich uneinsichtig. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und ordnete ein Gutachten für das Fahrzeug an.
Leider sind solche Fälle von mangelnder Kindersicherung keine Einzelfälle. Die Rheinische Post berichtete am 6. September 2019 von einem Vorfall in Gelsenkirchen, bei dem ebenfalls fünf Kinder – vier Kleinkinder und ein Säugling – ohne jegliche Sicherung in einem Auto transportiert wurden. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Westfälischen Nachrichten meldeten am selben Tag einen fast identischen Fall, ebenfalls aus Gelsenkirchen. Auch hier waren vier Kinder und ein Baby auf der Rückbank nicht angeschnallt.
Die Rundschau berichtete am 6. September 2019 ebenfalls über den Vorfall in Gelsenkirchen und bezeichnete ihn als traurigen Höhepunkt einer Gurtpflicht-Kontrolle. Die Polizei habe innerhalb weniger Stunden zahlreiche Verstöße gegen die Anschnallpflicht festgestellt.
Auch in Kaiserslautern ereignete sich ein ähnlicher Fall, über den die Nachrichten Kaiserslautern am 5. August 2022 berichteten. Ein 33-jähriger Fahrer wurde angehalten, da sein dreimonatiger Säugling und sein neunjähriger Sohn nicht angeschnallt waren. Der Fahrer behauptete, sein Sohn habe sich aus Angst vor der Polizei abgeschnallt und der Säugling würde sich gegen das Anschnallen wehren. Die Polizei leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
Focus Online unterstreicht in einem Artikel zur Verkehrssicherheit vom 8. Oktober 2024 die Bedeutung der Anschnallpflicht und der korrekten Kindersicherung im Auto. Verstöße würden mit empfindlichen Strafen geahndet. Auch bussgeldrechner.org informiert in einem Artikel vom 18. November 2024 über die Anschnallpflicht und die damit verbundenen Bußgelder.
Radio Emscher Lippe berichtete am 12. August 2020 von einem Fall in Gelsenkirchen, bei dem ein Baby ungesichert in einer Babyschale auf der Rückbank lag. Die Begründung des Vaters: Das Baby habe sich selbst abgeschnallt. Auch hier folgte eine Anzeige.
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