Mit dem herannahenden Winter und den damit verbundenen Witterungsbedingungen wie Schnee und Eisglätte appelliert der Landesbetrieb Mobilität (LBM) an alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere an parkende Fahrzeuge, ausreichend Platz für den Winterdienst zu lassen. Wie die Zeit (Zeit Online, 13.11.2024) berichtet, sieht sich der LBM zwar gut vorbereitet, jedoch sei die Mithilfe der Bevölkerung unerlässlich, um einen reibungslosen Ablauf der Räum- und Streuarbeiten zu gewährleisten.
„Räumfahrzeuge benötigen ausreichend Platz, um effektiv arbeiten zu können“, betont der LBM in einer Mitteilung. Eng geparkte Fahrzeuge, insbesondere in engen Ortsdurchfahrten, erschweren oder verhindern die Durchfahrt der Räumfahrzeuge. Daher werden in einigen Bereichen während der Wintermonate zeitweise Parkverbote eingerichtet. Autofahrer werden gebeten, beim Parken darauf zu achten, dass genügend Platz für die Winterdienstfahrzeuge bleibt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, appelliert der LBM an alle Verkehrsteilnehmer, gerade in der Wintersaison, besonders auf die Breite der Fahrgasse zu achten.
Der LBM hat seine Vorbereitungen für den Winterdienst abgeschlossen. Die Salzlager und Soletanks sind gefüllt, die Fahrzeuge gewartet und das Personal geschult. Rund 1.200 Mitarbeiter und 57 Straßenmeistereien sind im Einsatz, um die rund 17.000 Kilometer Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz von Schnee und Eis zu befreien. Geschäftsführer Franz-Josef Theis zeigt sich laut dpa zuversichtlich, dass der LBM für die kommende Wintersaison gut gerüstet ist.
Trotz der umfangreichen Vorbereitungen kann nicht garantiert werden, dass alle Straßen jederzeit vollständig schnee- und eisfrei sind. Der LBM appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer, bei winterlichen Straßenverhältnissen besondere Vorsicht walten zu lassen und die Geschwindigkeit an die jeweiligen Bedingungen anzupassen. Winterreifen sind Pflicht und tragen maßgeblich zur Sicherheit bei.
Auch auf privaten Parkplätzen, wie beispielsweise Supermarktparkplätzen, gelten gewisse Räum- und Streupflichten. Wie Haufe.de erläutert, beschränkt sich die Pflicht in der Regel auf die verkehrswesentlichen Flächen und es besteht keine Verpflichtung, jede einzelne Parkbucht zu räumen. Es muss jedoch ein sicherer Zugang zu den geparkten Fahrzeugen und zu den Gebäuden gewährleistet sein. (Haufe.de).
Ähnlich verhält es sich mit der Räum- und Streupflicht für Anlieger von Gehwegen. In vielen Gemeinden sind Anlieger per Satzung verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Dies dient der Sicherheit der Fußgänger. Wie die Stadt Hamburg auf ihrer Website informiert, muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls geräumt und bei Glätte gestreut werden. (hamburg.de). Der ADAC weist darauf hin, dass Vermieter diese Pflicht per Mietvertrag auf ihre Mieter übertragen können. (ADAC.de).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Winter von allen Verkehrsteilnehmern erhöhte Rücksichtnahme und Vorsicht gefordert ist. Durch das Freihalten von ausreichend Platz für den Winterdienst und die Beachtung der jeweiligen Räum- und Streupflichten kann jeder Einzelne zu einem sicheren und reibungslosen Ablauf des Verkehrs beitragen.
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