27.10.2024
ZABHChef fordert stärkere Bemühungen des Bundes bei Rückführungsabkommen nach mutmaßlichem Anschlagsplan in Berlin

Nach der Festnahme eines Mannes in Bernau bei Berlin wegen mutmaßlicher Anschlagspläne auf die israelische Botschaft in Berlin hat der Chef der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) in Brandenburg, Olaf Jansen, den Bund aufgefordert, die Bemühungen um Rückführungsabkommen mit Ländern wie Libyen zu verstärken. Wie die Zeit berichtet, kritisierte Jansen, dass der Bund zu wenig unternehme, um beispielsweise mit Syrien, Afghanistan und auch Libyen Rückführungsabkommen zu vereinbaren. „Es gebe es aus seiner Sicht keine gute Zusammenarbeit der drei zuständigen Bundesministerien. Es müsse ein koordiniertes Vorgehen von Außen- und Innenministerium sowie dem Ministerium für Entwicklung geben“, so Jansen gegenüber der dpa.

Der mutmaßliche Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) soll laut Bundesanwaltschaft einen Anschlag mit Schusswaffen auf die Botschaft geplant haben. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft und ist laut Brandenburger Innenministerium vollziehbar ausreisepflichtig.

Jansen hält eine Diskussion über mögliche Versäumnisse von Brandenburger Behörden mit Blick auf den Aufenthaltsstatus des Mannes für fehlgeleitet. Das Innenministerium hatte dem Landkreis Barnim vorgeworfen, dem ZABH erst nach langer Zeit gemeldet zu haben, dass der Mann ausreisepflichtig sei. 

„Ich kritisiere den Landkreis ausdrücklich nicht“, sagte Jansen. Der Kreis habe damals unter den gegebenen Umständen und unter einer nachvollziehbaren Priorisierung verständlich gehandelt und zunächst ein Augenmerk auf andere „schwierigere Fälle“ gelegt. Der Mann sei damals vollkommen unauffällig gewesen. Zudem seien die Möglichkeiten, nach Libyen abzuschieben, sehr begrenzt. 

Vielmehr sieht Jansen den Bund in der Pflicht. Es müsse zumindest für Straftäter und Gefährder die Möglichkeit der Rückführung geben. Der Bund müsse sich auch mit „unliebsamen Regierungen“ auseinandersetzen und es schaffen, mit ihnen stabile Abkommen zu schließen. Andere europäische Länder wie Frankreich, die Schweiz und einige skandinavische Länder hätten das auch geschafft. „Das Hauptproblem liegt nicht zwischen Land und Landkreis.“ Die Rahmenbedingungen bestimme allein der Bund.

Für Libyen gilt bundesweit kein genereller Abschiebestopp. Abschiebungen gelten allerdings als schwierig, weil es in dem nordafrikanischen Land nur teilweise funktionierende staatliche Strukturen gibt. Seit Jahren wurde aus Deutschland niemand nach Libyen abgeschoben.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) teilt auf seiner Website mit, dass freiwillige Ausreisen nach Syrien sowie nach Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan aktuell nicht über das entsprechende Bundesprogramm abgewickelt werden.

Für Rückkehrende in diese Herkunftsländer bestehe jedoch gegebenenfalls die Möglichkeit, die Ausreise von einer anderen Stelle, etwa der Ausländerbehörde, organisieren und fördern zu lassen. Das Bundesamt beteilige sich in solchen Fällen im Rahmen einer Refinanzierung anteilig an den Kosten der freiwilligen Ausreise, sofern diese durch die Bundesländer gefördert wird.

Quellen:

- https://www.zeit.de/news/2024-10/27/auslaenderbehoerde-bund-muss-rueckfuehrungsabkommen-forcieren

- dpa

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