Ein 32-jähriger türkischer Staatsbürger ist vom Landgericht Traunstein zu zehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Grund für das Urteil ist die gewerbsmäßige Schleusung von Migranten in elf Fällen, wie die Staatsanwaltschaft Traunstein bekannt gab. In acht dieser Fälle gefährdete der Mann das Leben der Geschleusten durch die Transportbedingungen. Zusätzlich wurde ein Schleuserlohn von 54.000 Euro eingezogen. Die Taten ereigneten sich laut „Zeit“ im vergangenen Jahr.
Dem Verurteilten wird zur Last gelegt, zwischen April und September 2023 insgesamt 80 Menschen, darunter auch 10 Kinder, illegal von Österreich, Polen und der Slowakei über verschiedene Grenzübergänge nach Deutschland gebracht zu haben. Die Migranten stammten aus der Türkei und Syrien. Die Staatsanwaltschaft Traunstein schilderte die teilweise lebensgefährlichen Transportbedingungen: Die Geschleusten wurden in Kofferräumen eingepfercht oder mussten auf Ladeflächen kauern. In acht der elf Fälle waren die Fahrzeuge zudem überladen und die Insassen nicht angeschnallt. Ein Unfall hätte lebensgefährliche Verletzungen zur Folge haben können.
Der 32-Jährige organisierte die Schleusungen hauptsächlich; nur in einem Fall lenkte er das Fahrzeug selbst. Dafür erhielt er mindestens 54.000 Euro. Der Angeklagte zeigte keine Reue und legte Revision gegen das Urteil ein. UNTERNEHMEN-HEUTE.de berichtet, dass der Mann bereits mehrfach vorbestraft ist.
Dieser Fall erinnert an einen ähnlichen Vorfall im November, bei dem das Landgericht Traunstein einen Schleuser zu 15 Jahren Haft verurteilte. Dieser Mann war mit einem Kleinbus, der mit 22 Migranten besetzt war, auf der Flucht vor der Polizei verunglückt. Sieben Insassen starben. Wie die PNP berichtet, verdeutlicht auch dieser Fall die Gefahren, denen Migranten durch Schleuser ausgesetzt sind.
Die Ermittlungen in dem aktuellen Fall wurden von der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Bundespolizeiinspektion Freilassing durchgeführt. Staatsanwalt Wolfgang Beckstein betonte den Erfolg des 2018 eingeführten „Traunsteiner Modells“, das auf die Spezialisierung auf Schleusungskriminalität, erhöhten Ermittlungsaufwand und den Ausbau internationaler Kontakte setzt. Dadurch könne man mittlerweile in über der Hälfte der Schleusungsdelikte Hintermänner und weitere Täter ermitteln und strafrechtlich verfolgen, so Beckstein.
Quellen:
- Stern
- WDR
- Bild