19.11.2024
Zukunft der AfD-Beobachtung Diskussion um Veröffentlichung und Parteiverbotsantrag

Neubewertung der AfD im Fokus öffentlicher Debatte

Die Frage nach der zeitlichen Einordnung der Neubewertung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist Gegenstand einer aktuellen Diskussion. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/19/staatsrechtler-neubewertung-der-afd-oeffentlich-machen) berichtet, fordert der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis eine zeitnahe Veröffentlichung der Bewertung, unabhängig von der vorgezogenen Bundestagswahl. Battis argumentiert, dass das BfV seinen gesetzlichen Auftrag zur Information der Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen erfüllen müsse und dabei kein Ermessensspielraum bestehe. Ein Veröffentlichungstermin vor der für den 23. Februar 2025 geplanten Neuwahl sei daher durchaus denkbar.

Demgegenüber stehen Berichte aus Sicherheitskreisen, die eine Verschiebung der Neubewertung auf die Zeit nach der Bundestagswahl befürworten. Als Begründung wird die Wahrung der Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf angeführt. Die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall werde jedoch fortgesetzt, so die Zeit.

Der ehemalige Präsident des BfV, Thomas Haldenwang, hatte im Oktober eine Entscheidung noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt, wie die NOZ (https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/staatsrechtler-neubewertung-der-afd-oeffentlich-machen-48008711) berichtet. Zum damaligen Zeitpunkt war jedoch noch von einem Wahltermin im September 2025 ausgegangen worden. Haldenwang kandidiert nun für die CDU bei der Bundestagswahl und führt das BfV nicht mehr.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Mai die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall bestätigt, was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ermöglicht. Der Rechtsstreit dauert jedoch an. Theoretisch sind laut Stern (https://www.stern.de/politik/deutschland/neubewertung-der-afd--staatsrechtler--neubewertung-der-afd-oeffentlich-machen-35239102.html?utm_campaign=alle&utm_medium=rss-feed&utm_source=standard&utm_term=Neubewertung%252Bder%252BAfD_Staatsrechtler%25253A%252BNeubewertung%252Bder%252BAfD%252B%2525C3%2525B6ffentlich%252Bmachen) drei Szenarien denkbar: Die Einstellung der Beobachtung als Verdachtsfall, die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung oder die Fortführung der Beobachtung als Verdachtsfall.

Die Tagesschau (https://www.tagesschau.de/inland/afd-antrag-verbotsverfahren-bundestag-100.html) berichtet zudem über einen von über 100 Bundestagsabgeordneten eingereichten Antrag auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Dieser Antrag soll den Bundestag dazu veranlassen, ein Verfahren einzuleiten, in dem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der AfD prüft.

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