5.12.2024
Zukunft Freier Schulen in SachsenAnhalt Ungewiss Nach HaushaltsbeschlussVertagung

Unsicherheit über die Finanzierung freier Schulen in Sachsen-Anhalt

Die zukünftige Finanzierung der freien Schulen in Sachsen-Anhalt ist weiterhin unklar. Der Bildungsausschuss des Landtags hat die Entscheidung über das Haushaltsbegleitgesetz, welches die neue Finanzierungsregelung beinhaltet, verschoben, wie die Zeit am 5. Dezember 2024 berichtete. Die CDU-Fraktion beantragte die Absetzung des Gesetzes von der Tagesordnung. Begründet wurde dies von der CDU-Abgeordneten Karin Tschernich-Weiske damit, dass das Gesetz aus parlamentarischer Sicht noch nicht beschlussreif sei. Diese Vertagung sorgt für anhaltende Unsicherheit bezüglich der Zukunft vieler freier Schulen in Sachsen-Anhalt.

Die von der Landesregierung vorgeschlagene Anpassung der Finanzierung stieß bei den freien Schulträgern auf erheblichen Widerstand. Wie die Mitteldeutsche Zeitung am 22. November 2024 berichtete, besteht die Sorge, dass die geplanten Kürzungen der Zuschüsse die Existenz vieler Schulen gefährden könnten. Laut dem Stern vom 5. Dezember 2024 könnten einige Schulen staatliche Gelder um bis zu 26 Prozent verlieren. Freie Schulen finanzieren sich durch staatliche Schülerkostensätze und Elternbeiträge. Die aktuelle Finanzierungsregelung gilt laut Stern noch bis Ende Juli 2025. Eine neue Regelung sollte zum Beginn des neuen Schuljahres am 1. August in Kraft treten.

Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete am 5. Dezember 2024 über die Vertagung. Etwa zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler in Sachsen-Anhalt besuchen freie Schulen. Deren Finanzierung ist seit Jahren ein Streitpunkt und Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. CDU, SPD und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein neues Finanzierungsmodell zu entwickeln, das "auskömmlich, rechtssicher, transparent und nachvollziehbar" sein soll. In Sachsen-Anhalt besuchen rund 21.600 Schülerinnen und Schüler allgemeinbildende Ersatzschulen, zusätzlich zu den Schülern an freien berufsbildenden Schulen.

Der Nordkurier berichtete am 5. November 2024 über die Schulgesetzänderungen in Mecklenburg-Vorpommern, wo Privatschulen eine bessere Finanzausstattung erhalten. Dies verdeutlicht, dass die Finanzierung freier Schulen auch in anderen Bundesländern ein Thema ist. In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Finanzierung der Privatschulen an die Beamtenbesoldung gekoppelt und um einen Inflationsausgleich erweitert.

Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Berlin unterstreicht auf ihrer Webseite das Grundrecht auf freie Schulwahl und plädiert für eine gerechte Finanzierung freier Schulen. Der Privatschulverband betont ebenfalls die Bedeutung von Privatschulen für Innovation und Wettbewerb im Bildungssystem und sieht sie als wichtigen Standortfaktor für Kommunen. Er fordert eine Erhöhung der staatlichen Förderung, um den Zugang zu Privatschulen für alle Bevölkerungsschichten zu ermöglichen.

Durch die Vertagung der Entscheidung im Bildungsausschuss in Sachsen-Anhalt bleibt die Zukunft der freien Schulen im Land ungewiss. Es ist noch offen, wann und wie eine neue Finanzierungsregelung gestaltet wird.

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