10.12.2024
Tierwohlkennzeichnung in der Gastronomie: Geplant, Umstritten, Ungewiss

Tierhaltungskennzeichnung bald auch in Restaurants?

Das staatliche Tierhaltungslogo, das ab Mitte 2025 für Fleisch im Supermarkt Pflicht wird, könnte zukünftig auch in Restaurants Anwendung finden. Ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen sieht vor, dass Speisen mit Schweinefleisch in Speisekarten, Preislisten oder Aushängen mit der jeweiligen Haltungsform gekennzeichnet werden sollen. Die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/10/entwurf-fuer-tierhaltungslogo-auch-in-restaurants) berichtet, dass der Entwurf am 20. Dezember im Parlament vorgestellt werden soll.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast begrüßt die Pläne und hebt die Vorteile für Verbraucher und Landwirte hervor. Ziel sei es, mehr Transparenz für die Gäste und Planungssicherheit für die Landwirte zu schaffen, so Künast gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Landwirte mit hohen Tierwohlstandards wünschten sich eine entsprechende Kennzeichnung ihrer Produkte, nicht nur im Einzelhandel, sondern auch in der Gastronomie.

Der Entwurf soll Gästen in Restaurants, Kantinen und Imbissen eine fundierte Entscheidung ermöglichen. Bisher seien Informationen zur Tierhaltung in der Außer-Haus-Verpflegung kaum verfügbar, heißt es im Entwurf. Zur Vereinfachung der Umsetzung ist auch eine digitale Kennzeichnung möglich. Dies berichtet unter anderem ÖKO-TEST (https://www.oekotest.de/essen-trinken/Entwurf-fuer-Tierhaltungslogo-auch-in-Restaurants-_15121_1.html).

Das geplante System umfasst fünf Kategorien von „Stall“ (gesetzliche Mindestanforderungen) bis „Bio“. Im Handel ist die freiwillige Kennzeichnung der Haltungsform bereits seit 2019 etabliert. Ab August 2025 wird sie für inländische Produkte, beginnend mit frischem Schweinefleisch, verpflichtend, wie die Frankfurter Landeszeitung (https://www.flz.de/entwurf-fuer-tierhaltungslogo-auch-in-restaurants/cnt-id-ps-8d9d10eb-7bc8-48c2-b234-1993d1d7c2dc) berichtet.

Die Umsetzung in der Gastronomie stellt eine Herausforderung dar. Der Entwurf geht von etwa 150.000 betroffenen Betrieben aus, darunter Restaurants, Imbisse, Kantinen, Kliniken und Pflegeheime. Für Restaurants mit Bedienung werden beispielsweise zehn Anpassungen der Speisekarte pro Jahr, für Imbissstuben zehn Erneuerungen der Aushänge alle zwei Jahre veranschlagt.

Die Kennzeichnung muss nicht direkt am Gericht erfolgen. Digitale Speisekarten, Aushänge oder ein Hinweis auf die Verfügbarkeit der Information auf Nachfrage sind ebenso möglich. Bei komplexen Gerichten wie Schweinefleischrouladen müsste laut dpa nur das Fleisch, nicht aber zusätzlich verwendeter Speck oder Schinken gekennzeichnet werden.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kritisiert den Entwurf. Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges sieht einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand und kaum lösbare Probleme für Betriebe und Lebensmittelkontrollen. Speisekarten würden durch die Kennzeichnungen unübersichtlich. Anders als im Supermarkt könnten Gäste im Restaurant nicht zwischen verschiedenen Haltungsformen wählen, argumentiert Hartges. Außerdem änderten sich Rezepturen und Lieferanten, und es fehlten verlässliche Daten zum Gästeinteresse an Tierhaltungsinformationen. Für die meisten Gäste seien Geschmack und Preis ausschlaggebend.

Ob der Entwurf umgesetzt wird, ist aufgrund der Neuwahlen offen. SPD und Grüne haben nach dem Ende der Ampel-Koalition keine Mehrheit mehr. Renate Künast appelliert an Union und FDP, die Pläne zu unterstützen, da das Parlament bis zum Ende der Legislaturperiode arbeiten müsse. Die FDP lehnt die Ausweitung auf die Gastronomie jedoch weiterhin ab. Der Bürokratieaufwand, insbesondere für kleine Betriebe, wäre enorm, so Fraktionsvize Carina Konrad.

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