4.3.2025
100 Milliarden für die Bundeswehr: Schuldenbremse unter Druck
Sondervermögen Bundeswehr: Infrastruktur und Schuldenbremse

Sondervermögen Bundeswehr: Infrastruktur und Schuldenbremse

Die Einrichtung eines Sondervermögens für die Bundeswehr im Umfang von 100 Milliarden Euro, angekündigt von Bundeskanzler Olaf Scholz als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine, wirft Fragen hinsichtlich der deutschen Haushaltspolitik und ihrer Vereinbarkeit mit der Schuldenbremse auf. Wie Makronom berichtet, handelt es sich um eine „historische“ Kehrtwende in der deutschen Sicherheitspolitik. Das Sondervermögen soll dazu dienen, „die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit zu stärken“ und „bedeutsame Ausrüstungsvorhaben“ zu finanzieren.

Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, kritisieren die Grünen die Überlegungen von Union und SPD, neue Sondervermögen für Bundeswehr und Infrastruktur aufzulegen, anstatt eine grundsätzliche Reform der Schuldenbremse anzustreben. Grünen-Chef Felix Banaszak bezeichnete das Vorgehen von Friedrich Merz als „verantwortungslos“ und „planlos“. Die SZ zitiert Banaszak mit den Worten: „Merz habe sich ‚an die Macht gelogen‘“. Die geplante Abstimmung über die Sondervermögen mit dem alten Bundestag und den alten Mehrheitsverhältnissen stößt ebenfalls auf Kritik.

Wikipedia erläutert, dass ein Sondervermögen ein "wirtschaftlich verselbständigter Nebenhaushalt" ist, der "ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Bundes in einer besonderen Situation bestimmt ist". Es stellt somit eine Ausnahme vom Grundsatz der Haushaltseinheit dar und darf nur durch ein Gesetz errichtet werden. Die Finanzierung erfolgt durch Kredite, die vom Bund aufgenommen werden dürfen. Das Sondervermögen Bundeswehr wurde geschaffen, um einen Investitionsstau zu beheben und die NATO-Fähigkeitsziele zu erreichen.

Laut einem Dokument der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages von 2012 sind Sondervermögen "abgesonderte Teile des Bundesvermögens, die ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben des Bundes bestimmt sind". Sie werden getrennt vom sonstigen Bundesvermögen verwaltet und erfordern eine eigenständige Wirtschafts- und Rechnungsführung. Die Errichtung eines Sondervermögens ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn die zu finanzierende Aufgabe außerhalb des Bundeshaushaltes effizienter erfüllt werden kann oder eine rechtliche Verpflichtung zur gesonderten Mittelverwaltung besteht.

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Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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