22.1.2025
AfD-Verbotsdebatte: Antrag im Bundestag
AfD-Verbotsverfahren: Debatte um mögliches Verbot der Partei

AfD-Verbotsverfahren: Debatte um mögliches Verbot der Partei

Die Diskussion um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) hat in den letzten Wochen an Fahrt aufgenommen. Wie die Zeit berichtet, soll in der kommenden Woche erstmals ein entsprechender Antrag von mehr als 100 Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen im Plenum debattiert werden.

Hintergrund des Verbotsantrags

Hintergrund des Antrags ist die Einschätzung, dass sich die AfD seit 2023 "weiter radikalisiert" habe, wie das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) in einer Mitteilung schreibt. Bereits in einer Analyse vom Juni 2023 hatte das Institut die Auffassung vertreten, dass die Partei aufgrund "ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung" durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte.

Voraussetzungen für ein Parteiverbot

Wie das Bundesministerium des Innern auf seiner Website erläutert, sind die Hürden für ein Parteiverbot in Deutschland hoch. Voraussetzungen sind demnach:

  • Die Partei muss verfassungsfeindliche Ziele verfolgen
  • Sie muss diese Ziele in "aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise" umsetzen wollen
  • Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein könnte

Ein Verbot kann nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Debatte im Bundestag

Der nun vorliegende Antrag wurde von Abgeordneten verschiedener Fraktionen eingebracht, darunter SPD, CDU, Grüne, Linke und SSW. Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sprach sich laut Zeit dafür aus, noch vor der Neuwahl des Bundestages über den Antrag zu entscheiden. Sie begründete dies damit, dass die AfD "zunehmend offen gegen Menschen hetzt, die nicht in ihr Weltbild passen, und unseren Rechtsstaat sowie unsere Verfassung aggressiv angreift".

Kontroverse Diskussion

Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot ist kontrovers. Befürworter sehen darin ein notwendiges Mittel zum Schutz der Demokratie. Kritiker warnen dagegen vor einer Einschränkung des politischen Wettbewerbs und befürchten, ein gescheitertes Verbotsverfahren könnte die AfD sogar stärken.

Das Bundesverfassungsgericht wird im Falle eines Antrags sorgfältig prüfen müssen, ob die hohen Hürden für ein Parteiverbot im Fall der AfD erfüllt sind. Bislang wurden in der Geschichte der Bundesrepublik erst zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

Die weitere Entwicklung in dieser Frage bleibt abzuwarten. Die Debatte im Bundestag in der kommenden Woche dürfte einen ersten Eindruck davon vermitteln, wie die Chancen für einen Verbotsantrag stehen.

Quellen:

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