4.11.2024
Asbest im Bestand Herausforderungen bei der Gebäudesanierung
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Altlasten am Bau: Sanierungshindernis Asbest

Asbest, einst als Wunderfaser gefeiert, stellt heute ein erhebliches Sanierungshindernis im Baubereich dar. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 04.11.2024 berichtete, rückt das Thema Asbest durch die Änderung der Gefahrstoffverordnung wieder verstärkt in den Fokus. Der krebserregende Stoff ist in Millionen von Gebäuden vorhanden und stellt somit ein großes Problem für die angestrebte Sanierungswelle dar.

Gebäude aus den 1950er bis 1990er Jahren sind besonders betroffen. Oftmals versteckt sich Asbest in vermeintlich unauffälligen Bauteilen. Neben den bekannten Asbestzementprodukten wie Dach- und Fassadenplatten, findet sich Asbest auch in Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und Bodenbelägen, inklusive des darunterliegenden Klebers, wie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in einem Fachbeitrag vom 24.06.2021 erläutert. Die Unterscheidung zwischen homogenen und inhomogenen Anwendungen von Asbest in diesen Materialien erschwert die Sanierung zusätzlich. Homogene Anwendungen, wie beispielsweise großflächig aufgetragener Fliesenkleber, sind einfacher zu identifizieren als inhomogene Anwendungen, die nur in Teilbereichen einer Fläche vorkommen, etwa bei Reparaturspachtel.

Die Problematik asbesthaltiger Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber wurde im Rahmen des Nationalen Asbestdialogs (Stand Mai 2020) diskutiert und führte zu verschiedenen Maßnahmen, um diese in der Gefahrstoffverordnung und technischen Regelwerken wie der Asbestrichtlinie besser zu berücksichtigen (BBSR, 24.06.2021).

Die IG Bau warnte laut einem Artikel auf baumetall.de vom 21.08.2023 vor einer „Asbest-Welle“ im Zuge der energetischen Gebäudesanierung und des Umbaus bestehender Gebäude. Die Sanierungswelle berge die Gefahr, dass Asbestfasern freigesetzt werden und so zu einer Gesundheitsgefährdung für Handwerker und Bewohner führen. Die IG Bau fordert daher unter anderem einen Asbest-Gipfel und eine staatliche Sanierungsprämie.

Wie der AUVA-Blog "Sicheres Wissen" berichtet, ist Asbest zwar äußerst widerstandsfähig, aber gleichzeitig auch gefährlich. Die Freisetzung von Asbestfasern beim Verwittern oder Bearbeiten asbesthaltiger Materialien stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Eingeatmete Asbestfasern können zu Asbestose, Lungenkrebs und anderen schweren Erkrankungen führen. Die lange Latenzzeit von bis zu 40 Jahren macht Asbest besonders tückisch.

Der Umgang mit Asbest ist streng geregelt. Die Herstellung und Verwendung von Asbest sind in Österreich seit 1990 verboten. Für die Sanierung und Entsorgung gelten strenge Schutzmaßnahmen, die in der Gefahrstoffverordnung und entsprechenden EU-Regelungen festgelegt sind. Die GKV 2021 regelt den Umgang mit Asbest in Österreich. Fest gebundener Asbestzement ist relativ ungefährlich, solange er nicht bearbeitet wird. Schwach gebundener Spritzasbest ist hingegen besonders gefährlich. Auch Asbest in Textilien, Dichtungen und anderen Anwendungen kann bei mechanischer Manipulation Fasern freisetzen.

Das Deutsche Architektenblatt (DAB) gibt in einem Ratgeber vom 17.02.2023 einen Überblick über Schadstoffe in Gebäuden und deren Sanierung. Es wird ein schrittweises Vorgehen empfohlen, um eine mögliche Belastung zu beurteilen. Eine erste Einschätzung anhand von Bauplänen und alten Rechnungen ist relativ kostengünstig. Ist eine Belastung nicht auszuschließen, empfiehlt sich eine Vor-Ort-Begehung durch einen Experten. Die Kosten für eine Schadstoffuntersuchung können schnell steigen, insbesondere wenn Materialproben entnommen werden müssen.

Der Schadstoff-Kompass rät, bei Gebäuden vor 2000 von einer Belastung mit alter Mineralwolle auszugehen. Bei Gebäuden vor 1993 sollte aufgrund der möglichen Asbestbelastung unbedingt Einsicht in die Bauakten genommen werden. Auch der Bautyp kann Hinweise auf die Verwendung schadstoffhaltiger Baustoffe liefern.

Info-bauleitung.de weist auf die Haftung für Schadstoffe am Gebäude und im Boden hin. Die Verwendung schadstofffreier Baustoffe ist heute zwar Standard, aber im Bestand lauern oft Gefahren. Nicht nur die Baustoffe selbst, sondern auch Schadstoffe im Boden können zum Problem werden. Die bauordnungsrechtliche Verantwortung für die öffentliche Sicherheit von Gebäuden ist zeitlich nicht begrenzt. Auch die bodenschutzrechtliche Haftung spielt eine Rolle, insbesondere bei Altlasten im Boden.

Das BBSR bietet mit der Broschüre "Gefahrstoff Asbest" (2/2010) umfassende Informationen zum Thema. Die Broschüre richtet sich an Bauherren, Architekten, Ingenieure und alle, die mit der Sanierung, dem Abriss und der Entsorgung von asbesthaltigen Bauprodukten betraut sind.

Quellen:

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