Die Leistungen für Asylbewerber in Deutschland werden im Jahr 2025 erstmals sinken. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) berichtet, werden die monatlichen Bedarfssätze je nach Alter, Wohn- und Familiensituation um 13 bis 19 Euro reduziert. So erhält ein alleinstehender Asylbewerber, der nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, künftig 441 Euro im Monat, statt bisher 460 Euro. Für Paare in einer gemeinsamen Wohnung oder Asylbewerber in Sammelunterkünften sinkt der Satz von 413 auf 397 Euro. Auch die Sätze für Kinder und Jugendliche werden angepasst.
Die Anpassung der Bedarfssätze erfolgt aufgrund der jährlichen Überprüfung der Preis- und Lohnentwicklung. Während die Regelbedarfe für Sozialhilfe und Bürgergeld durch den Bestandsschutz unverändert bleiben, greift dieser Schutz für das Asylbewerberleistungsgesetz nicht, wie das Bundessozialministerium gegenüber der F.A.Z. erklärte. Wie der Tagesspiegel berichtet, wurden die neuen Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am Dienstag vom Bundessozialministerium im Gesetzblatt veröffentlicht.
Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl kritisiert die Senkung der Leistungen scharf. Andrea Kothen, Referentin für sozial- und frauenpolitische Fragen bei Pro Asyl, äußerte gegenüber der F.A.Z. verfassungsrechtliche Bedenken und sprach von einer „Ungleichbehandlung“, die „vermutlich verfassungswidrig“ sei. Sie verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012, wonach die Bedarfssätze für Asylbewerber nicht pauschal niedriger bemessen werden dürfen als reguläre Sozialleistungen. Ein tatsächlich geringerer Bedarf müsse nachgewiesen werden, was laut Kothen bisher nicht geschehen sei. Pro Asyl kündigt Klagen an, wie die F.A.Z. weiter berichtet. Ähnlich kritisch äußert sich Pro Asyl auch in einem Artikel auf ihrer Webseite, in dem die Organisation die Kürzung als „Minusrunde“ bezeichnet und Bund und Ländern eine „antisoziale Politik auf dem Rücken der Allerschwächsten“ vorwirft. Auch das MiGAZIN berichtet über die geplante Kürzung und die Kritik von Pro Asyl. Die Organisation verweist darauf, dass die Leistungen für Asylbewerber bereits jetzt unter denen des Bürgergeldes liegen und die Kluft durch die Kürzung weiter vergrößert wird.
Die Rheinische Post berichtet ebenfalls über die sinkenden Leistungen und zitiert das "Handelsblatt" als erste Quelle, die darüber berichtet hat. Auch dort wird betont, dass die Sätze für Kinder und Jugendliche sowie für unverheiratete Erwachsene unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern leben, niedriger liegen. Die Zeitung erwähnt zudem, dass die Bedarfssätze im Vorjahr deutlich erhöht worden waren und dass die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom nicht in den Beträgen enthalten sind.
Im Bundestag wurde die Thematik der Leistungen für Asylbewerber bereits im Januar 2024 diskutiert, wie aus dem Textarchiv des Bundestages hervorgeht. Die CDU/CSU-Fraktion hatte einen Antrag zur Senkung der Leistungen vorgelegt, der im Plenum beraten wurde. In der Debatte wurden unterschiedliche Positionen deutlich, von Forderungen nach einer Reduzierung der Leistungen bis hin zu Warnungen vor einer Stigmatisierung von Geflüchteten. Auch die AfD hatte einen Antrag zur Begrenzung des Bürgergeldes für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige vorgelegt. Die Ludwigsburger Kreiszeitung berichtet ebenfalls über die sinkenden Bedarfssätze und zitiert dabei das "Handelsblatt".
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