18.10.2024
Auflösung der Klimaschutzstiftung MV rechtlich nicht möglich

Stiftungsaufsicht: Fortbestand der Klimaschutzstiftung MV rechtlich geboten

Trotz anhaltender politischer Kontroversen um die Klimaschutzstiftung Mecklenburg-Vorpommern sieht die Stiftungsaufsicht keine rechtliche Grundlage für eine Auflösung. Dies geht aus einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vom 18. Oktober 2024 hervor.

Wie die zuständige Referatsleiterin aus dem Justizministerium vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages erklärte, sah sie „keine Möglichkeit, die Stiftung aufzulösen“. Die Aussage bezog sich auf die im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine laut gewordenen Forderungen nach einer Auflösung der Stiftung.

Zur Begründung führte die Referatsleiterin an, dass für den eigentlichen Stiftungszweck, die Finanzierung von Klima- und Umweltschutzprojekten, ausreichend finanzielle Mittel vorhanden gewesen seien. Der umstrittene Nebenzweck, die Unterstützung der Fertigstellung der Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2, sei laut Satzung zeitlich befristet gewesen. Solange die Zweckerfüllung einer Stiftung gewährleistet sei, bestehe diese fort.

Die Klimaschutzstiftung MV wurde Anfang 2021 gegründet, um die Fertigstellung der Erdgasleitung Nord Stream 2 unter Umgehung von US-Sanktionen zu ermöglichen. Das Ziel wurde erreicht. Der von der Opposition initiierte Sonderausschuss soll nun unter anderem klären, wie groß der Einfluss der russischen Geldgeber auf die damalige SPD/CDU-Landesregierung bei der Stiftungsgründung tatsächlich war. Nord Stream 2, ein Tochterunternehmen des russischen Staatskonzerns Gazprom, war mit 20 Millionen Euro der größte Geldgeber der Stiftung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich als Stiftungsgründer mit 200.000 Euro.

Quelle: dpa Mecklenburg-Vorpommern, 18. Oktober 2024

Weitere
Artikel