September 26, 2024
Bayern zieht sich von Initiative zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts zurück

Bayern hat sich von einer Initiative mehrerer Bundesländer zurückgezogen, die einen stärkeren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor autoritären Populisten anstreben. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.) berichtet, war Bayern zunächst Teil der Initiative, die vergangene Woche von sieben Bundesländern eingebracht wurde. In dem Antrag fordern die Länder weitergehende Schutzmaßnahmen als die von der Ampel-Koalition und der Union vorgeschlagenen.

Der ursprüngliche Antrag, der von Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein unterstützt wurde, sah vor, dass Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes künftig der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. In der überarbeiteten Fassung des Antrags, die am Donnerstag vorgelegt wurde, fehlt Bayern jedoch.

Ziel des Antrags ist es, den Bundestag aufzufordern, die von SPD, Grünen, FDP und Union erarbeiteten Vorschläge zu ergänzen. Die Gesetzentwürfe der Koalition und der Union sehen vor, die Stellung und Struktur des Gerichts sowie die Amtszeit der Richter in der Verfassung zu verankern. Gleiches soll für den Ausschluss der Wiederwahl und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts gelten. Derzeit sind diese Regelungen nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz festgelegt und können mit einfacher Mehrheit geändert werden.

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz regelt auch, dass Verfassungsrichter mit einer Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Minderheiten, die über mehr als ein Drittel der Stimmen verfügen, können diese Wahl blockieren. In Thüringen hat die AfD inzwischen eine solche Sperrminorität erreicht. Für den Fall einer Blockade auf Bundesebene haben sich Union und Ampel auf einen Auflösemechanismus verständigt. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass das Wahlrecht in einem solchen Fall vom Bundestag auf den Bundesrat übergeht und umgekehrt.

Die sieben Länder betonten in ihrer Bundesratsinitiative, dass ein Zustimmungserfordernis für das Verfassungsgerichtsgesetz der Intention von Ampel und Union entsprechen würde. Deren Vorschlag ziele schließlich darauf ab, den Zugriff einer einfachen Mehrheit auf das Gericht zu verhindern. Ein Zustimmungserfordernis, das eine Mehrheitsfindung auch im Bundesrat erforderlich machen würde, trage dazu bei, so die Argumentation der Länder.

CDU-Politiker äußerten sich kritisch gegenüber dem Antrag der Länder und verwiesen auf den bereits gefundenen Kompromiss. Nach Informationen der F.A.Z. ist der Rückzug der bayerischen Landesregierung jedoch vor allem auf Druck der CSU-Landesgruppe im Bundestag zurückzuführen. Deren Sprecher wollte sich dazu nicht äußern. Er verwies gegenüber der F.A.Z. jedoch auf den Kompromiss, den SPD, Grüne, FDP und Union Ende Juli formuliert hätten, und betonte, dass man zu diesem stehe.

Der Bundesrat wird voraussichtlich am Freitagabend über den Antrag abstimmen. Nach Informationen der F.A.Z. wird eine Mehrheit der Länder dafür stimmen. Bayern wird sich voraussichtlich enthalten oder gegen den Antrag stimmen. Der Sprecher der Bayerischen Staatskanzlei erklärte auf Anfrage, man äußere sich grundsätzlich nicht im Voraus zu Abstimmungsverhalten im Bundesrat.

Quelle: FAZ.NET

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