Ein Arzt steht unter Bewährung, weil er Maskenbefreiungs-Atteste ausgestellt hat. (Symbolbild) Foto: Daniel Karmann/dpa
Die Bewährungsstrafe für einen Arzt aus dem oberbayerischen Kaufering wegen falscher Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ist rechtskräftig. Er war im November 2023 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die gegen das Urteil gerichteten Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Augsburg seien zurückgenommen worden, teilte das Landgericht Augsburg mit. Der 61 Jahre alte Mediziner stehe nun unter Bewährung.
Der Arzt hat laut Urteil in der Corona-Zeit in 112 Fällen Atteste zur Maskenbefreiung ausgestellt, ohne die Patienten untersucht zu haben. Für ein Attest mussten sie 17 Euro zahlen. Zwei Praxismitarbeiterinnen sollen die Blankobescheinigungen ausgefüllt und an Empfänger in ganz Deutschland weitergeleitet haben. Der Mediziner wurde während der Pandemie aufgrund seiner ablehnenden Haltung zu den staatlichen Vorschriften bundesweit bekannt.
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis für den Mann verlangt. Die Ermittler gingen davon aus, dass er insgesamt mehr als 4000 falschen Bescheinigungen verteilt hat. Nur ein Teil davon wurde in der Anklageschrift aufgeführt. Der Verteidiger hatte einen Freispruch für den Arzt verlangt, maximal aber eine zur Bewährung aussetzbare Strafe.
In Deutschland häufen sich die Strafverfahren wegen falscher Maskenatteste. Einige Fälle haben bereits zu Verurteilungen geführt. So wurde eine Ärztin wegen unrichtiger Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Außerdem wurde ein dreijähriges Berufsverbot verhängt.
In einem weiteren Fall wurde ein Gynäkologe aus Passau wegen des Ausstellens falscher Maskenatteste in 79 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten sowie zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro verurteilt. Gegen den Arzt wurde ein Teilberufsverbot für die Dauer von 3 Jahren verhängt.
Das Gericht bewertete es als strafverschärfend, dass der Arzt zum Teil weit entfernt wohnenden Patienten auf Zuruf und ohne vorherige Befunderhebung die gewünschten Atteste ausgestellt und damit insbesondere den vulnerablen Teil der Bevölkerung einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt habe.
Bei der jetzt vom AG Garmisch-Partenkirchen verurteilten Ärztin führte die im Juli 2020 durchgeführten Durchsuchung ihrer Praxisräume zur Auffindung beweiskräftiger Unterlagen. Danach hatte die Ärztin Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht gegen eine Spende an eine „Aktionsgemeinschaft Leben in Freiheit“, eine örtliche Anti-Corona-Protestgruppe, ausgestellt. Auch sie selbst soll solche „Spenden“ als Gegenleistung für die Ausstellung von Attesten vereinnahmt haben.
Die Ärztin reagierte auf die Praxisdurchsuchung in der Weise, dass sie ungerührt fortfuhr, unrichtige Gesundheitszeugnisse auszustellen. Sie selbst sieht sich als Kämpferin für die Freiheitsrechte ihrer Patienten. Die Ärztin besitzt nach eigenen Angaben anstelle eines Personalausweises eine sogenannte „Lebenderklärung“ und bemüht sich um die Erteilung eines Waffenscheins. In der mündlichen Verhandlung hatte die Ärztin angegeben, dem „indigenen Volk der Germaniten“ anzugehören.
Die Fälle von Ärzten, die falsche Maskenatteste ausstellen, werden weiterhin aufgedeckt und verfolgt. Es bleibt abzuwarten, wie viele weitere Fälle noch ans Licht kommen werden.