19.10.2024
Bewährungsstrafe für Arzt wegen Maskenattesten: Urteil rechtskräftig

Corona-Masken: Nach Maskenattesten: Bewährungsstrafe für Arzt rechtskräftig

Ein Arzt steht unter Bewährung, weil er Maskenbefreiungs-Atteste ausgestellt hat. (Symbolbild) Foto: Daniel Karmann/dpa

Die Bewährungsstrafe für einen Arzt aus dem oberbayerischen Kaufering wegen falscher Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ist rechtskräftig. Er war im November 2023 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die gegen das Urteil gerichteten Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Augsburg seien zurückgenommen worden, teilte das Landgericht Augsburg mit. Der 61 Jahre alte Mediziner stehe nun unter Bewährung. 

Der Arzt hat laut Urteil in der Corona-Zeit in 112 Fällen Atteste zur Maskenbefreiung ausgestellt, ohne die Patienten untersucht zu haben. Für ein Attest mussten sie 17 Euro zahlen. Zwei Praxismitarbeiterinnen sollen die Blankobescheinigungen ausgefüllt und an Empfänger in ganz Deutschland weitergeleitet haben. Der Mediziner wurde während der Pandemie aufgrund seiner ablehnenden Haltung zu den staatlichen Vorschriften bundesweit bekannt.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis für den Mann verlangt. Die Ermittler gingen davon aus, dass er insgesamt mehr als 4000 falschen Bescheinigungen verteilt hat. Nur ein Teil davon wurde in der Anklageschrift aufgeführt. Der Verteidiger hatte einen Freispruch für den Arzt verlangt, maximal aber eine zur Bewährung aussetzbare Strafe.

In Deutschland häufen sich die Strafverfahren wegen falscher Mas­ken­at­teste. Einige Fälle haben bereits zu Verurteilungen geführt. So wurde eine Ärztin wegen unrichtiger Atteste zur Befreiung von der Corona-Mas­ken­pflicht zu einer Frei­heits­strafe von zwei Jahren ohne Bewährung ver­ur­teilt. Außerdem wurde ein drei­jäh­riges Berufs­verbot ver­hängt.

In einem weiteren Fall wurde ein Gynäko­loge aus Passau wegen des Aus­stel­lens fal­scher Mas­ken­at­teste in 79 Fällen zu einer Bewäh­rungs­strafe von einem Jahr und 8 Monaten sowie zur Zahlung einer Geld­buße in Höhe von 50.000 Euro ver­ur­teilt. Gegen den Arzt wurde ein Teil­be­rufs­verbot für die Dauer von 3 Jahren ver­hängt.

Das Gericht bewer­tete es als straf­ver­schär­fend, dass der Arzt zum Teil weit ent­fernt woh­nenden Pati­enten auf Zuruf und ohne vor­he­rige Befun­d­er­he­bung die gewünschten Atteste aus­ge­stellt und damit ins­be­son­dere den vul­ne­r­a­blen Teil der Bevöl­ke­rung einer erheb­li­chen gesund­heit­li­chen Gefähr­dung aus­ge­setzt habe.

Bei der jetzt vom AG Gar­misch-Par­ten­kir­chen ver­ur­teilten Ärztin führte die im Juli 2020 durch­ge­führten Durch­su­chung ihrer Pra­xis­räume zur Auf­fin­dung beweis­kräf­tiger Unter­lagen. Danach hatte die Ärztin Atteste zur Befreiung von der Mas­ken­pflicht gegen eine Spende an eine „Akti­ons­ge­mein­schaft Leben in Frei­heit“, eine ört­liche Anti-Corona-Pro­test­gruppe, aus­ge­stellt. Auch sie selbst soll solche „Spenden“ als Gegen­leis­tung für die Aus­stel­lung von Attesten ver­ein­nahmt haben.

Die Ärztin reagierte auf die Pra­xis­durch­su­chung in der Weise, dass sie unge­rührt fort­fuhr, unrich­tige Gesund­heits­zeug­nisse aus­zu­stellen. Sie selbst sieht sich als Kämp­ferin für die Frei­heits­rechte ihrer Pati­enten. Die Ärztin besitzt nach eigenen Angaben anstelle eines Per­so­nal­aus­weises eine soge­nannte „Lebend­er­klä­rung“ und bemüht sich um die Ertei­lung eines Waf­fen­scheins. In der münd­li­chen Ver­hand­lung hatte die Ärztin ange­geben, dem „indi­genen Volk der Ger­ma­niten“ anzugehören.

Die Fälle von Ärzten, die falsche Mas­ken­at­teste aus­stellen, werden weiterhin auf­ge­deckt und ver­folgt. Es bleibt abzuwarten, wie viele weitere Fälle noch ans Licht kommen werden.

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