Die Entschädigung der Brandenburger Landtagsabgeordneten wird voraussichtlich zum 1. Januar 2025 erneut steigen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, könnte die monatliche Diät um etwas mehr als 500 Euro auf rund 9.800 Euro ansteigen. Diese Information geht aus der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Brandenburg hervor. Die „Märkische Oderzeitung“ hatte zuvor darüber berichtet.
Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten erfolgt in Brandenburg nach einem automatischen Verfahren, das an die Entwicklung der Einkommen und Verbraucherpreise gekoppelt ist. Wie die Zeit berichtet, setzt sich die Entschädigung aus zwei Teilen zusammen: Der größere Teil orientiert sich an der Einkommensentwicklung von Arbeitnehmern und steigt voraussichtlich um 5,7 Prozent. Der kleinere Teil ist an die Verbraucherpreisentwicklung gebunden und soll um 3,7 Prozent steigen. Hinzu kommt ein Beitrag zur Altersvorsorge, der ebenfalls um 5,7 Prozent auf rund 2.185 Euro anwachsen soll.
Der aktuelle Automatismus zur Diätenerhöhung läuft Mitte April 2025 aus – sechs Monate nach der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags. Dem Landtag steht es frei, die Regelung im Abgeordnetengesetz zu ändern, den Automatismus zu verlängern oder ein neues Verfahren zu beschließen. Seit 2017 werden die Diäten der Abgeordneten jährlich an die allgemeine Entwicklung von Einkommen und Verbraucherpreisen in Brandenburg angepasst. In den Jahren 2021 und 2022 hatte der Landtag aufgrund der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie die automatische Anhebung ausgesetzt.
Die Höhe der Abgeordnetendiäten ist immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Kritiker bemängeln, dass die Abgeordnetengehälter zu hoch seien und die Politiker von der Lebenswirklichkeit der Bürger entfernen. Befürworter des aktuellen Systems verweisen auf Artikel 60 der Landesverfassung, der den Abgeordneten eine „ihrer Verantwortung entsprechende und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ zusichert. Die Höhe der Entschädigung wird per Gesetz vom Landtag selbst festgelegt.
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