20.11.2024
Ungewisse Zukunft für Gewalthilfegesetz Eigenanteil in Frauenhäusern weiter ungeklärt

Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen rückt die Situation von Frauen und Kindern in Frauenhäusern in den Fokus. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 20. November 2024 berichtete, suchen in Sachsen-Anhalt jedes Jahr Hunderte Frauen und Kinder Zuflucht in Frauenhäusern. Ein Problem dabei: der Eigenanteil, den die Frauen für ihren Aufenthalt bezahlen müssen. Katja Kaiser, Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenschutzhäuser in Sachsen-Anhalt, erklärte gegenüber dpa, dass es immer wieder vorkomme, dass Frauen durch den Aufenthalt Schulden anhäuften oder das Schutzangebot aus finanziellen Gründen ablehnten. Das Sozialministerium gab an, dass der Eigenanteil pro Frau zwischen 5 und rund 48 Euro pro Tag liege.

Die einzelnen Frauenhäuser haben laut dpa unterschiedliche Lösungsansätze entwickelt, um die finanzielle Belastung für die Frauen zu verringern. Diese reichen von Härtefallregelungen bis hin zur Unterstützung durch Organisationen wie den Weißen Ring oder Spendenaktionen. Kaiser kritisierte diese Praxis als „handgestrickte Lösungen“ und betonte, dass die von Gewalt betroffenen Frauen nicht zusätzlich als Bittstellerinnen dastehen dürften.

Die Frauenhäuser, die den Eigenanteil zur Finanzierung benötigen, hofften bislang auf das neue Gewalthilfegesetz auf Bundesebene, welches eine bundesweit einheitliche Finanzierung ohne Eigenanteil vorsieht. Durch das Aus der Ampel-Koalition ist die Zukunft dieses Gesetzes nun ungewiss, wie die Zeit am 20. November 2024 berichtete. Linken-Fraktionschefin Eva von Angern brachte das Thema in den Landtag ein und forderte eine zügige Verabschiedung des Gesetzes trotz des Regierungswechsels. Auch die Grünen setzten sich für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt ein und beantragten eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema.

Das Sozialministerium in Sachsen-Anhalt bekräftigte laut dpa sein Interesse an der Abschaffung der Eigenbeteiligung, verweist aber auf die Zuständigkeit des Bundes. Man setze sich weiterhin für eine zügige Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes ein, welches einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt und eine bundesweit einheitliche Finanzierung der Gewaltschutzangebote ohne Eigenbeteiligung vorsieht.

Im Jahr 2023 wurden laut Landesverwaltungsamt 518 Frauen und 565 Kinder in Frauenhäusern in Sachsen-Anhalt aufgenommen. Im Vorjahr waren es 493 Frauen. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer stieg von 55 Tagen im Jahr 2021 auf 66 Tage im Jahr 2023. Ein Frauenhaus musste seine Platzzahl aufgrund von Personalmangel reduzieren. Von den 518 aufgenommenen Frauen hatten 267 einen Migrationshintergrund. In Sachsen-Anhalt gibt es 19 Frauenhäuser mit insgesamt 117 Schutzplätzen und 52 Personalstellen. Seit 2024 können die Frauenhäuser zusätzlich eine Hauswirtschaftskraft einstellen.

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