Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am Mittwoch, den 22. Januar 2025, seine Entscheidung zur umstrittenen Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen in Tübingen bekanntgeben. Wie die Zeit berichtet, richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Mai 2023, das die Steuer für rechtmäßig erklärt hatte.
Die Verpackungssteuer gilt in Tübingen seit dem 1. Januar 2022. Laut Angaben der Schwäbischen Post beträgt der Steuersatz 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher und Pommesschalen sowie 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie Strohhalme. Ziel der Stadt ist es, durch die Steuer das Müllaufkommen im öffentlichen Raum zu reduzieren.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hatte sich zunächst eine McDonald's-Filiale in Tübingen gegen die Steuer gewehrt. In der ersten Instanz beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof konnte sich das Unternehmen noch durchsetzen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied im Mai 2023 jedoch, dass Tübingen bei Verkäufern von Speisen und Getränken eine solche Steuer auf Einwegverpackungen erheben darf.
Die Stadt Tübingen zieht bislang eine positive Bilanz der Verpackungssteuer. Wie Neckaralb Live meldet, liegen die Einnahmen bei etwa 1 Million Euro pro Jahr. Dieses Geld verwendet die Stadt nach eigenen Angaben für Müllbeseitigung und Umweltschutzmaßnahmen. Zudem berichtet das Kommunalwiki der Heinrich-Böll-Stiftung, dass sich laut einer ersten Zwischenbilanz der Stadt die Abfallmenge bereits einen Monat nach Einführung der Steuer reduziert hatte.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Folgen für andere Kommunen haben könnte. Wie Unternehmen Heute berichtet, argumentiert McDonald's, dass Kommunen eine solche Steuer nicht erheben dürften und plädiert für eine bundesweit einheitliche Lösung. Die Deutsche Umwelthilfe hingegen fordert laut dem Kommunalwiki, dass weitere Städte dem Tübinger Beispiel folgen sollten.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird am Mittwoch um 9:30 Uhr veröffentlicht und könnte richtungsweisend für den Umgang mit Einwegverpackungen in ganz Deutschland sein.
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