19.10.2024
Karlsruher Appell: 35.000 Stimmen für die Rechte der Schweine

Bundesverfassungsgericht: Schweine nicht im Stich lassen! Unterschriftenübergabe in Karlsruhe

Einleitung

Am Donnerstag, dem 1. August, fand in Karlsruhe eine bemerkenswerte Aktion statt, die von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt organisiert wurde. Rund 35.000 Unterschriften wurden gesammelt, um das Bundesverfassungsgericht dazu zu bewegen, trotz möglicher Rücknahme des Antrags durch das Land Berlin, über die Verfassungskonformität der aktuellen Schweinehaltung zu entscheiden.

Hintergrund des Antrags

Im Jahr 2019 reichte der damals rot-rot-grün geführte Berliner Senat einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Ziel war es, die Mindestanforderungen an die Schweinehaltung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und dem Staatsziel Tierschutz überprüfen zu lassen. Diese Initiative wurde von vielen Tierschutzorganisationen unterstützt, da die Bedingungen in der Schweinehaltung oft als grausam und tierschutzwidrig angesehen werden.

Veränderungen und Entwicklungen seit 2019

Seit der Einreichung des Antrags hat sich die Rechtslage in einigen Punkten geändert. Der Bundesrat beschloss 2020 unter anderem die Gruppenhaltung im Deckbereich mit einer Übergangsfrist von acht Jahren. Auch wurde festgelegt, dass Sauen nach der Geburt ihrer Ferkel nur noch maximal fünf Tage fixiert werden dürfen, allerdings ebenfalls mit langen Übergangsfristen von 15 bzw. 17 Jahren. Trotz dieser Änderungen hielt Berlin an seinem Antrag fest, da weiterhin grundlegende Fragen ungeklärt sind.

Die aktuellen Diskussionen und die Gefahr der Verfahrenseinstellung

Der aktuelle schwarz-rote Senat in Berlin überlegt nun, den Antrag zurückzunehmen. Diese Überlegungen wurden durch eine Aussage der Justizsenatorin Felor Badenberg bei einer Sitzung im Abgeordnetenhaus im März 2024 öffentlich. Sollte Berlin den Antrag zurückziehen, besteht die Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht das Verfahren einstellt. Dies würde bedeuten, dass die Schweine weiterhin unter den bisherigen Bedingungen leiden müssten.

Öffentliches Interesse und die Rolle der Tierschutzorganisationen

Um dies zu verhindern, haben sich mehrere Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen zusammengeschlossen, darunter die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, der Bundesverband Tierschutz e. V., der Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e. V., PROVIEH und VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz. Sie sammeln Unterschriften, um ein öffentliches Interesse am Fortbestand des Verfahrens geltend zu machen.

Die Forderungen der Unterzeichnenden

Die Unterzeichnenden fordern das Bundesverfassungsgericht auf, über den Sachverhalt zu entscheiden, auch wenn das Land Berlin seinen Antrag zurücknimmt. Sie bringen damit ihr großes Interesse am Normenkontrollantrag zur Schweinehaltung (Az. 2 BvF 1/19) zum Ausdruck. Konkret geht es um Fragen wie:

- Dürfen Sauen in körpergroßen Käfigen gehalten werden? - Dürfen Schweine auf Vollspaltenböden gehalten werden, was zu Gelenkentzündungen und anderen Problemen führt? - Darf man Schweinen so wenig Beschäftigungsmaterial geben, dass sie Verhaltensstörungen entwickeln und sich gegenseitig beißen? - Darf man Ferkeln ohne Betäubung die Ringelschwänze abschneiden, ohne die Haltungsbedingungen zu ändern?

Beispiele für ähnliche Urteile

Die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Tiere entscheidet, ist groß. Ein Beispiel für die Bedeutung solcher Urteile ist das Legehennenurteil von 1999. Damals erklärte das Gericht die Käfighaltung von Legehennen für rechtswidrig, was zu erheblichen Veränderungen in der Hühnerhaltung führte.

Die Aktion in Karlsruhe

In Karlsruhe übergaben Vertreter der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt die gesammelten Unterschriften an das Bundesverfassungsgericht. Diese Aktion fand großen Anklang und wurde von vielen Bürgern und Tierschutzorganisationen unterstützt. Ziel war es, dem Gericht zu zeigen, wie groß das öffentliche Interesse an einer Entscheidung über die Schweinehaltung ist.

Die Bedeutung der Petition

Die Petition, die unter anderem von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg initiiert wurde, hat bereits Tausende Unterstützer gefunden. Sie richtet sich direkt an Prof. Dr. Stephan Harbarth, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Die Unterzeichnenden appellieren an ihn, das Verfahren fortzuführen und über die grundlegenden Fragen der Schweinehaltung zu entscheiden.

Fazit

Die Übergabe der Unterschriften in Karlsruhe ist ein wichtiger Schritt im Kampf für bessere Haltungsbedingungen für Schweine in Deutschland. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht auf die Petition und die gesammelten Unterschriften reagieren wird. Die Hoffnung ist groß, dass das Gericht zugunsten der Tiere entscheidet und somit ein Zeichen für den Tierschutz in Deutschland setzt.

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