Die Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland, die am 1. April in Kraft trat, sorgt weiterhin für Diskussionen. Sowohl der Deutsche Richterbund (DRB) als auch der Deutsche Hanfverband (DHV) sprechen sich für Nachbesserungen am Gesetz aus. Wie die FAZ berichtet, sieht der DRB Schlupflöcher für den organisierten Drogenhandel. DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn äußerte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ), dass zu viele Drogendealer vom aktuellen Gesetz profitieren würden. Er fordert eine Überarbeitung, um die Anwendbarkeit des Gesetzes zu verbessern und den Missbrauch durch Kriminelle zu unterbinden.
Der DHV hingegen strebt eine umfassendere Legalisierung an und sieht kurzfristig Nachbesserungsbedarf bei verschiedenen Details. DHV-Geschäftsführer Georg Wurth kritisiert unter anderem das Konsumverbot für Soldaten in der Freizeit und die fehlende Definition der „nicht geringen Menge“ bei Cannabis. Wie die FAZ die Meldung aus der NOZ wiedergab, führt die Anwendung des alten Grenzwertes von 7,5 Gramm THC dazu, dass Cannabiskonsumenten bei geringfügigen Überschreitungen der legalen Besitzmengen mit Gefängnisstrafen rechnen müssen. Wurth bemängelt, dass Konsumenten dadurch schnell kriminalisiert würden.
Wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervorgeht, zielt das Cannabisgesetz darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt einzudämmen und den Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Der Entwurf sieht unter anderem den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum sowie den privaten Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen vor. Zusätzlich sollen sogenannte Anbauvereinigungen den Anbau und die kontrollierte Abgabe von Cannabis an ihre Mitglieder ermöglichen.
Die Legalisierungspläne stoßen jedoch auch auf Widerstand. Die Unionsparteien haben bereits angekündigt, das Gesetz zurücknehmen zu wollen, sollte es nach der Bundestagswahl zu einem Regierungswechsel kommen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte um die Cannabislegalisierung weiterentwickelt und welche konkreten Änderungen eine zukünftige Bundesregierung vornehmen wird. Wie LTO berichtet, haben sich die Ampel-Fraktionen bereits auf Änderungen des Cannabisgesetzes geeinigt, die unter anderem kleinere Konsumverbotszonen, eine größere erlaubte Menge beim Eigenanbau und Strafverschärfungen im Umgang mit Minderjährigen vorsehen. Die Änderungen sollen noch im Dezember im Bundestag verabschiedet werden.
Quellen:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/richter-und-cannabis-freunde-wollen-neues-cannabisgesetz-110248997.html
https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008704.pdf
https://www.bundesgesundheitsministerium.de//fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Gesetzentwurf_Cannabis_Kabinett.pdf
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/cannabis-entkriminalisierung-aenderungen-besitz-menge-abstand-konsum/