Fast acht Monate nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes werden die Rufe nach seiner Aufhebung immer lauter. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) kritisiert die Legalisierung scharf und sieht darin einen „Irrweg“ mit gravierenden Folgen für die Bekämpfung des Schwarzmarktes und der Organisierten Kriminalität. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, bezeichnet Badenberg das Gesetz als „schweren Fehler“, der Deutschland langfristig schaden werde. „Es muss aufgehoben werden“, fordert die Senatorin. Ähnliche Kritik äußerte Badenberg bereits im März gegenüber der Morgenpost und beklagte den enormen Aufwand, den das Gesetz für die Justiz verursache.
Die Kritik der Justizsenatorin richtet sich unter anderem auf die Auswirkungen des Gesetzes auf die Strafverfolgung. Wichtige Ermittlungsinstrumente wie Telefonüberwachung und Onlinedurchsuchung seien nach der Gesetzesänderung nicht mehr im gewohnten Umfang möglich. Dies erschwere die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis, insbesondere den gewerbsmäßigen Handel. Als Beispiel führt die dpa einen Fall in Baden-Württemberg an, in dem ein Angeklagter wegen großangelegten Marihuana-Schmuggels freigesprochen wurde, weil Beweismittel aus der Auswertung von Encrochat-Daten aufgrund der Gesetzesänderung nicht verwertet werden konnten. Ähnliche Urteile gab es auch in Berlin, Freiburg und Stuttgart, wie aus einem Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz der Länder hervorgeht, den Berlin gemeinsam mit Baden-Württemberg eingebracht hat. Auch die ZEIT berichtete am 26. November 2024 über Badenbergs Kritik und die Forderung nach Aufhebung des Gesetzes.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die im Cannabis-Gesetz enthaltene Amnestieregelung für Altfälle. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat laut dpa bis Ende Oktober rund 5.730 Verfahren überprüft. In knapp 160 Fällen wurden Strafen aufgehoben, in einem Fall musste eine Person aus der Haft entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit weiteren Problemen, darunter mögliche Entschädigungsforderungen für erlittene Untersuchungshaft. Bereits im März berichtete die Morgenpost über die Bedenken der Berliner Staatsanwaltschaft, die von einem enormen Aufwand durch die Überprüfung von rund 3.500 Verfahren sprach.
Die Justizministerkonferenz der Länder soll am 28. November die Erfahrungen mit dem seit dem 1. April geltenden Gesetz erörtern. Im Bundestag wurde die Legalisierung von Cannabis im Februar 2024 beschlossen, trotz Kritik von Fachverbänden und der Opposition. Wie der Tagesspiegel berichtet, sieht die Berliner Justizsenatorin deutliche Rückschritte bei der Bekämpfung des Schwarzmarktes und der Organisierten Kriminalität. Auch die Tagesschau berichtete im März 2024 über die Kritik an ungeklärten Zuständigkeiten und den befürchteten Mehraufwand für die Justiz durch das Cannabis-Gesetz.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigt das Gesetz und sieht darin einen wichtigen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik. Er argumentiert, dass der Cannabiskonsum in den letzten Jahren stark angestiegen sei und die Legalisierung dazu beitrage, den bestehenden Konsum sicherer zu gestalten. Laut Lauterbach gebe es keine Hinweise darauf, dass die Legalisierung den Konsum steigere. Diese Position wurde auch im Bundestag vertreten, wie aus dem Textarchiv des Bundestages hervorgeht.
Die Debatte um die Cannabis-Legalisierung bleibt somit kontrovers. Während die Befürworter die Regulierung des Marktes und den Schutz der Konsumenten hervorheben, sehen die Kritiker die Gefahr einer Stärkung des Schwarzmarktes und eine Überlastung der Justiz.
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