September 28, 2024
CDU gewinnt vor dem Thüringer Verfassungsgericht im Streit um die Geschäftsordnung des Landtags

Thüringen: CDU erzielt Erfolg vor Verfassungsgericht im Streit mit AfD-Alterspräsident

Das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar hat im Streit um die Geschäftsordnung des Landtags zugunsten der CDU entschieden. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) berichtet, gab das Gericht einem Eilantrag der CDU-Fraktion statt. Demnach muss der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler nun über eine aktualisierte Tagesordnung abstimmen lassen. Zudem darf der Landtag noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten seine Geschäftsordnung ändern.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Weigerung Treutlers, in der konstituierenden Sitzung des Landtags am Donnerstag über einen Antrag von CDU und BSW abzustimmen. Dieser Antrag sah vor, dass alle Fraktionen bereits im ersten Wahlgang Kandidaten für das Amt des Landtagspräsidenten aufstellen dürfen. Die Geschäftsordnung sieht bisher vor, dass dieses Recht nur der stärksten Fraktion – in diesem Fall der AfD – zusteht.

Die CDU hatte argumentiert, dass die Abgeordneten das Recht haben, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen. Diesem Argument folgten die Verfassungsrichter. In ihrem Beschluss erklärten sie, dass die beabsichtigte Regelung, wonach alle Fraktionen Kandidaten für das Präsidentenamt vorschlagen dürfen, nicht gegen das Verfassungsrecht verstößt.

Die Entscheidung des Gerichts wurde von den anderen Fraktionen im Landtag begrüßt. Die SPD-Politikerin Katja Mast sagte dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, sie sei erleichtert über die Entscheidung. Die AfD müsse das Urteil nun vollumfänglich akzeptieren. „Wir können von Glück reden, dass der Rechtsstaat funktioniert – die AfD kann sich nicht einfach über unsere demokratischen Regeln hinwegsetzen.“

Der CDU-Fraktionschef Andreas Bühl schrieb auf der Plattform X, der Verfassungsgerichtshof habe die Rechtsauffassung der CDU-Fraktion vollumfänglich bestätigt. „Der AfD-Alterspräsident ist verpflichtet, den Landtag arbeitsfähig zu machen, die von mir geforderte Feststellung der Beschlussfähigkeit durchzuführen und die Tagesordnung abzustimmen.“

Die AfD kritisierte die Entscheidung des Gerichts. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Torben Braga, sagte der Deutschen Presse-Agentur, die AfD sei nicht für eine aggressive Haltung im Landtag verantwortlich. „Wenn sich in der gestrigen Landtagssitzung eine Fraktion so verhalten hat, dass eine aggressive Haltung zur parlamentarischen Demokratie deutlich und eine Beschädigung der Institution des Landtags und der Demokratie bewirkt wurde, dann war es mit Sicherheit nicht die AfD.“

Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts könnte Signalwirkung für andere Bundesländer haben, in denen die AfD ebenfalls stark ist. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht der AfD das Recht abspricht, als stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten zu stellen.

Quelle: dpa, FAZ, Der Spiegel, t-online

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