18.10.2024
Dauerhafte Unterbringung für Angreifer von Franziska Giffey angeordnet

Gericht ordnet dauerhafte Unterbringung für Angreifer von Franziska Giffey an

Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass der Mann, der im Mai die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) angegriffen hatte, dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, folgten die Richter damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der 75-jährige Mann hatte Giffey am 7. Mai in der Gertrud-Haß-Bibliothek in Berlin-Rudow mit einem Beutel geschlagen. Vor Gericht gab er an, der SPD-Politikerin einen „Denkzettel“ verpassen zu wollen, da sie 20 Jahre lang nicht auf seine Schreiben reagiert habe. In dem Beutel befanden sich lediglich Zeitungen.

Der Verteidiger des Mannes plädierte dafür, von einer Schuldfähigkeit seines Mandanten auszugehen und das Verfahren auszusetzen. Er argumentierte, dass für eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erhebliche rechtswidrige Taten vorliegen müssten, die in diesem Fall nicht gegeben seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 75-Jährigen gefährliche Körperverletzung vor. Sie argumentierte, dass der Mann unter einer wahnhaften Störung leide und die Gefahr bestehe, dass er weitere erhebliche Straftaten begehe. Der Mann war den Ermittlungsbehörden bereits durch zahlreiche Strafverfahren, unter anderem wegen Beleidigung, bekannt, die jedoch aufgrund von Schuldunfähigkeit eingestellt wurden.

Der Angriff auf Giffey hatte für Bestürzung gesorgt und eine Debatte über die Sicherheit von Politikerinnen und Politikern ausgelöst. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass die Justiz bei psychisch kranken Straftätern genau zwischen Schuldunfähigkeit und verminderter Schuldfähigkeit unterscheidet und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit ergreift.

Quellen:

  • https://www.zeit.de/news/2024-10/18/gericht-dauerhafte-unterbringung-fuer-giffey-angreifer
  • dpa
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