17.10.2024
Verlängerung der Mietpreisbremse und QuickFreezeVerfahren in der Ressortabstimmung

Mietpreisbremse soll bis Ende 2028 verlängert werden

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Referentenentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 in die Ressortabstimmung innerhalb der Ampel-Regierung gegeben. Dies berichtet die Deutsche Presse-Agentur und beruft sich dabei auf Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Ursprünglich war im Koalitionsvertrag eine Verlängerung „bis zum Jahre 2029“ vereinbart worden.

Zeitgleich wurde ein weiterer Entwurf zur Speicherung bestimmter Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken in die Ressortabstimmung gegeben. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, handelt es sich dabei nicht um eine Vorratsdatenspeicherung, sondern um das sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“. Bei diesem Verfahren werden Daten erst dann gespeichert, wenn der Verdacht auf eine schwere Straftat, wie beispielsweise Mord oder Totschlag, vorliegt. Beide Themen waren innerhalb der Ampel-Koalition umstritten und wurden daher politisch miteinander verknüpft.

Bereits im April dieses Jahres hatte die Ampel einen Kompromiss in beiden Themenbereichen verkündet. Nachfolgend kam es jedoch zu neuen Streitigkeiten bezüglich der Mietpreisbremse, wodurch die Vorhaben ins Stocken gerieten.

Ziel der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse soll in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt verhindern, dass die Miete bei Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent übersteigt. Derzeit gilt die Mietpreisbremse bis Ende 2025. Die Entscheidung über die Anwendung der Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten obliegt den jeweiligen Landesregierungen, die eine entsprechende Begründungspflicht tragen.

Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Anforderungen an die Begründungspflicht erhöht werden, wenn die Mietpreisbremse in einem Gebiet wiederholt zur Anwendung kommen soll. Laut Justizministerium sollen die neuen Anforderungen sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer gerichtlichen Prüfung standhält.

Kritik der SPD

Im Sommer hatte Buschmann der SPD vorgeworfen, die Verlängerung der Mietpreisbremse durch zusätzliche Forderungen zu verzögern. So hatte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese angekündigt, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf eine „wirksame Ausgestaltung“ der Mietpreisbremse zu drängen. Eine Verschärfung der Mietpreisbremse ist im aktuellen Entwurf des Justizministeriums jedoch nicht vorgesehen.

Position von SPD und Grünen

SPD und Grüne hatten sich ursprünglich für strengere mietrechtliche Regelungen ausgesprochen, die teilweise auch im Koalitionsvertrag verankert sind. Nach Angaben aus dem Justizministerium haben sich die Rahmenbedingungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft seit Abschluss des Koalitionsvertrages jedoch deutlich verschlechtert. Weitere Verschärfungen im sozialen Mietrecht würden den Neubau von Wohnungen möglicherweise zusätzlich unattraktiv machen. Daher müsse geprüft werden, ob die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen noch zeitgemäß seien.

Das „Quick-Freeze-Verfahren“

Beim „Quick-Freeze-Verfahren“ geht es um die Sicherung von Verbindungsdaten wie IP-Adressen und Telefonnummern, die an einem Anruf beteiligt waren. Die Entscheidung über das „Einfrieren“ dieser Daten durch die Provider soll durch einen Richter erfolgen, in dringenden Fällen auch durch die Staatsanwaltschaft. Voraussetzung dafür ist, dass die Verkehrsdaten im Zusammenhang mit dem Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung stehen. Die Verkehrsdaten dürfen den Ermittlungsbehörden jedoch erst im weiteren Verlauf der Ermittlungen übermittelt werden, beispielsweise wenn sich der Verdacht gegen eine bestimmte Person konkretisiert.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte sich ursprünglich für ein umfassenderes Modell, nämlich eine neue, rechtskonforme Regelung zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen, ausgesprochen. Buschmann lehnte eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung jedoch wiederholt ab. Die bisherige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist seit 2017 aufgrund rechtlicher Unsicherheiten nicht mehr anwendbar.

Quelle: dpa

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