19.10.2024
Korruptionsbekämpfung in Deutschland: Strafen für Abgeordnetenbestechung sollen verschärft werden
In Deutschland zeichnet sich eine bedeutende Änderung im Kampf gegen die Korruption ab. Im Zuge der sogenannten Maskenaffäre, bei der frühere CSU-Abgeordnete in der Anfangsphase der Corona-Pandemie für die Vermittlung von Maskengeschäften hohe Provisionen erhielten und strafrechtlich nicht belangt werden konnten, haben die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser sieht vor, Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten künftig härter zu bestrafen. Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf sollen Abgeordnete, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und ihres Mandats Geschäfte machen, mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe belangt werden können. Eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuches ist vorgesehen. Bislang waren nur Strafen vorgesehen, wenn Abgeordnete für ein bestimmtes Verhalten bei der Ausübung ihres Mandats, wie etwa für eine Rede oder ein konkretes Abstimmverhalten im Bundestag, Geld oder andere Vorteile erhielten. Die geplante Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf mehrere Affären, insbesondere die Maskenaffäre, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität politischer Prozesse erschüttert hat. Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, äußert sich zu dem Vorhaben, dass Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen haben müssten, dass Abgeordnete für das Allgemeinwohl und nicht für den eigenen Geldbeutel arbeiten. Ähnlich äußerte sich der FDP-Kollege Stephan Thomae, der betonte, dass diejenigen, die ihr Mandat missbrauchen, nicht ungestraft davonkommen sollten. Canan Bayram, Rechtspolitikerin der Grünen, sprach von einem "Schmiergeld-Paragrafen" und führte aus, dass Abgeordnete, die ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse schädigen und den Demokratieverdruss fördern. Die Reaktionen aus der Unionsfraktion sind zurückhaltend bis ablehnend. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU) sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, da nach der Maskenaffäre bereits das Abgeordnetengesetz grundlegend verändert worden sei. Kritik gibt es auch an der zögerlichen Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verschärfung der Regeln zur Abgeordnetenbestechung. Deutschland verharrt nach wie vor auf Platz neun im "Korruptionswahrnehmungsindex 2023" von Transparency International, was die Organisation dazu veranlasst hat, auf bestehende Schlupflöcher bei der strafrechtlichen Verfolgung von Abgeordnetenbestechung hinzuweisen. Die geplante Gesetzesverschärfung ist noch nicht abschließend im Bundestag verhandelt worden und erfordert weitere Beratungen in den zuständigen Ausschüssen. Der aktuelle Gesetzentwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor und wird von den zuständigen Gremien weiter diskutiert.
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