19.10.2024
Digitale Patientenakte im Aufbruch: Krankenkassen informieren ihre Versicherten

Digitalisierung: Kassen werben für elektronische Patientenakte

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland nimmt zunehmend Fahrt auf. In den letzten Wochen haben die gesetzlichen Krankenkassen, insbesondere in Hessen, begonnen, ihre Versicherten aktiv über die bevorstehenden Änderungen zu informieren. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Versicherten mit den Vorteilen und Funktionen der ePA vertraut zu machen, die ab dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen soll.

Die elektronische Patientenakte wird eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitssystem spielen, indem sie eine digitale Speicherung von wichtigen medizinischen Informationen ermöglicht. Dazu gehören Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen, die Ärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern sofort zur Verfügung stehen sollen. Dies soll die Qualität der medizinischen Versorgung erhöhen und die Effizienz im Gesundheitswesen verbessern.

Informationsoffensive der Krankenkassen

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat bereits damit begonnen, ihre Versicherten in mehreren Wellen anzuschreiben. Bis zum Winter 2024 plant die TK, alle ihre Kunden zu kontaktieren und umfassend über die ePA zu informieren. Auch die AOK Hessen beteiligt sich an dieser Informationskampagne und stellt ihren Versicherten aktuelle Informationen zur Verfügung.

Die Krankenkassen betonen, dass die ePA zahlreiche Vorteile für die Patienten mit sich bringt. So wird es beispielsweise keinen Papierkram mehr geben, da alle relevanten Informationen digital gespeichert werden. Versicherten wird es möglich sein, ihre Impfungen und anstehenden Vorsorgeuntersuchungen jederzeit einzusehen. Zudem können sie nachvollziehen, welche Medikamente und Leistungen abgerechnet wurden.

Datenschutz und individuelle Dokumente

Ein weiterer wichtiger Aspekt der ePA ist die Möglichkeit für Versicherte, eigene Dokumente in die Akte hochzuladen. Die AOK weist darauf hin, dass hierbei höchste Datenschutzanforderungen gelten, um die Gesundheitsdaten der Versicherten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Dies ist besonders wichtig, da die Sensibilität der gespeicherten Daten eine vertrauensvolle Handhabung erfordert.

Opt-Out-Regelung und Widerspruchsmöglichkeiten

Die Einführung der ePA erfolgt im Rahmen einer sogenannten Opt-Out-Regelung. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, für alle gesetzlich Versicherten eine ePA anzulegen, es sei denn, die Versicherten widersprechen aktiv. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärt, dass die Krankenkassen nicht nur verpflichtet sind, ihre Kunden über die ePA zu informieren, sondern auch über die Möglichkeit des Widerspruchs. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die ePA von möglichst vielen Versicherten genutzt wird. Laut KBV hatte bis dato nur eine sehr geringe Anzahl von gesetzlich Krankenversicherten aktiv eine digitale Akte beantragt, obwohl dies seit Januar 2021 möglich war.

Die Vorteile der elektronischen Patientenakte

Die Einführung der ePA wird als ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens angesehen. Doris Pfeiffer, die Chefin des GKV-Spitzenverbandes, bezeichnete die ePA als „Riesenschritt“ und betonte, dass sie das Herzstück der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden könnte, wenn alle Beteiligten – einschließlich Apotheken, Ärzteschaft und Krankenhäuser – gemeinsam an einem Strang ziehen. Die ePA soll dazu beitragen, medizinische Daten besser und schneller verfügbar zu machen, was die persönliche medizinische Behandlung erheblich verbessern kann. Zeit, die zuvor für die Informationsbeschaffung aufgewendet wurde, kann nun für die eigentliche Behandlung genutzt werden.

Ein weiterer Vorteil der ePA ist die Vermeidung von Doppeluntersuchungen. Durch den schnellen Zugriff auf bereits vorhandene medizinische Daten können unnötige Tests und Untersuchungen vermieden werden, was sowohl Patienten als auch Ärzten zugutekommt.

Start der ePA in Modellregionen

Die elektronische Patientenakte wird zunächst in zwei Modellregionen, Franken und Hamburg, eingeführt. Ab dem 15. Januar 2025 sollen die ersten Versicherten in diesen Regionen Zugang zur ePA erhalten. Etwa vier Wochen später wird die ePA dann bundesweit für alle Patienten, Praxen, Kliniken und Apotheken verfügbar sein. Bisher war die Nutzung der ePA als wählbares Angebot, um das sich Versicherte selbst kümmern mussten, erst seit 2021 möglich, jedoch wurde sie bislang nur wenig in Anspruch genommen.

Die künftige ePA wird von Anfang an mit Inhalten gefüllt sein. Dazu gehört eine Liste der eingenommenen Medikamente, die automatisch aus den inzwischen üblichen elektronischen Rezepten erstellt wird. Behandelnde Ärzte erhalten für 90 Tage ein Zugriffsrecht auf die ePA, das aktiviert wird, wenn die Versichertenkarte in der Praxis oder Klinik eingesteckt wird.

Fazit

Die Einführung der elektronischen Patientenakte stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems dar. Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Verantwortung, ihre Versicherten umfassend über die ePA zu informieren und sie bei der Nutzung zu unterstützen. Mit der ePA wird ein System geschaffen, das nicht nur die medizinische Versorgung verbessert, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Patienten und Ärzte reduziert. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um sicherzustellen, dass die ePA von den Versicherten angenommen wird und ihre Vorteile in der Praxis zur Geltung kommen.

Quellen:

  • https://www.zeit.de/news/2024-09/02/kassen-werben-fuer-elektronische-patientenakte
  • https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/08/29/kassen-informieren-ueber-e-patientenakten-fuer-alle
  • https://www.rnd.de/panorama/e-patientenakte-fuer-alle-kassen-informieren-ueber-einfuehrung-im-kommenden-jahr-F5JJILJVZBOGDNK6BG3LEOSLDU.html
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